Ist das erlaubt? Ausbildung, unbezahlter Urlaub rückwirkend.....

Meine Große ist im 3.Lehrjahr als Zahnmedizinische Fachangestellte.....kommt mit Chef und Chefin eigentlich sehr gut klar.

Anfang Februar lag unsere Jüngste in der Klinik......meine Große ist ihre Patentante und liebt sie abgöttisch.
Es sah ernst aus, und keiner wusste ob die Kleine durchkommt und welche Schäden evtl. zurück bleiben.
Meine Große war deswegen total fertig und bekam auf der Arbeit fast nen Nervenzusammenbruch und nen Heulkrampf weil sie nicht bei ihrer Schwester sein konnte.
Jedenfalls sagte Cheffin zu ihr sie soll sich ins Auto setzen und zu ihrer Schwester fahren.....bekommt nen paar Tage halt Sonderurlaub.
Große also sofort zu uns gekommen.....das war nen Montagmittag.
Freitag ging sie wieder arbeiten.

Chefin hat darüber auch nichts mehr gesagt......
Anfang März gabs dann Abrechnung, und alles war ok.
Jetzt gabs die Abrechnung für März, und plötzlich stehen da 3 unbezahlte Urlaubstage abgezogen......knapp 70 Euro also.

Ist das denn rechtens? Das sie plötzlich meint das wär kein Sonderurlaub, sondern einfach unbezahlte Tage?
Und das sie die erst auf ner späteren Abrechnung abzieht?

Meine Tochter meint das wär ne Art Rache......denn Chefin wollt sie im Sommer gern übernehmen.....aber meine Tochter hat nen besseres Angebot bekommen und hat nun vor 14 Tagen ihrer Cheffin erzählt das sie ab Juli dort nicht mehr arbeiten wird.

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Welche Art von Sonderurlaub hätte sie denn deiner Meinung nach bekommen sollen?!

Selbstverständlich ist das unbezahlter Urlaub. Sie hätte aber auch ganz normal Urlaub nehmen können. Oder sie hätte sich aufgrund ihres "Nervenzusammenbruches" krank schreiben lassen müssen.

LG Ina

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Sie hatte ihre Cheffin ja noch gefragt ob sie zum Arzt gehen soll und sich krank schreiben lassen soll die Tage.
Chefin meinte das ist nicht nötig.....das kriegen wir schon hin.

Wenn sie von vorn herein gesagt hätte sie soll unbezahlten Urlaub nehmen hätte meine Tochter nen richtigen Urlaubsschein eingereicht da sie eh noch ausreichend Urlaubstage hat.

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Kann der unbezahlte Urlaub nicht noch nachträglich in normalen Urlaub umgewandelt werden? Deine Tochter soll mal danach fragen. Wenn nicht hat sie eben "Pech" gehabt.

LG Ina

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Ich finde das völlig ok und eigentlich selbstverständlich.
Vielelleicht war "Sonderurlaub" bisschen blöd ausgedrückt aber sie hätte ja gar keinen Urlaub, ob bezahlt oder unbezahlt, genehmigen müssen.

Gruß,

W

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es war ja Idee der Cheffin.....
Meine Tochter fragte ob sie vorher noch zum Arzt soll und nen gelben Schein holen soll....Chefin meinte ist nicht nötig, das kriegen wir auch so hin.
Sowas machen Chef und Chefin öfter.....z.B. wenn sie ein langes WE machen wollen lassen sie die Praxis Freitags zu, es muss keiner Arbeiten, aber bezahlt wird es trotzdem....
Oder wenn meine Tochter ab und zu mal bissi länger gearbeitet hat, oder mal Notdienst am WE geacht hat bekommt sie zum Ausgleich mal nen Tag frei - was ja in der Ausbildung nicht üblich ist.

Hätte sie aber gleich gesagt das sie ihr die Tage vom Lohn abzieht hätte meine Tochter ihre restlichen Urlaubstage dafür genommen.

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Das hat doch nichts mit Rache zu tun!

Es ist war eine Freistellung vom Dienst (außer der Reihe und spontan) und natürlich ohne Bezahlung.

Nett von der Chefin sie sofort freizustellen. Das macht nicht jede(r). Dann noch zu erwarten, es sei bezahlter Urlaub, ist sehr ungewöhnlich.

LG
C.

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Wenn ihr noch Urlaubstage zustehen, soll sie mit ihrer Chefin reden und diese rückwirkend noch nehmen. Dann eine Korrekturabrechnung vornehmen lassen. Wenn sie sich nicht drauf einläßt, solltet ihr die Sache auf sich beruhen lassen. Die 70€ sind es nicht wert, sich deswegen zu fetzen. Sonderurlaub gibt es m.E. nicht. So sozial ist kein Chef, schon gar nicht einen ganze Woche;-). Nur bei Tod eines Angehörigen, Umzug, Geburt eines Kindes o.ä. Das ist aber eine freiwillige Sache des AG und nirgendwo gesetzlich verankert. Sie soll ihr Ding ordentlich durchziehen und sich mit Anstand verabschieden, sonst hat sie vielleicht später noch Trödel mit dem Arbeitszeugnis. Und in der Branche wird sich untereinander bestimmt auch mal ausgetauscht, von daher würde ich die Füße stillhalten und es so nehmen, wie es jetzt ist. Klassische Art von Mißverständniss, würde ich mal sagen.

LG Sandra

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Hallo,
reich rechtlich gesehen hat die Chefin absolut zu 100% richtig gehandelt. Alles andere wäre Betrug gewesen. Die Freitage waren übrigen Sonderurlaub. Aber eben unbezahlter Sonderurlaub. Wie eben auch die "Kind-krank"-Tage oder die Elternzeit unbezahlter Sonderurlaub ist. Aber in dem Fall der Chefin deiner Tochter war es eben sogar noch so, dass dieser Sonderurlaub noch nicht einmal gewährt werden musste, sondern reines Entgegenkommen vom AG war.
Sieh es doch mal so. Wenn die Chefin wirklich Rache üben wollte, dann könnte sie es jetzt umso besser, wenn deine Tochter sich einen "gelben Schein" geholt hätte. Sie soll mal durchrechnen, was sie besser kommt. Entweder die 3 tage in bezahlten Urlaub umwandeln (falls die AG zustimmt) oder eben den Resturlaub auszahlen lassen.

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Der Chef handelt richtig. Sonderurlaub zu gewähren bedeutet nicht, dass dieser auch bezahlt wird.

Deine Tochter soll ihren Chef bitten, den unbezahlten Sonderurlaub mit ihrem restl. Urlaubsanspruch zu verrechnen und die Abrechnung entsprechend zu korrigieren.