Hallo und guten Morgen ihr lieben...
hab da mal ne Frage...
ich bekomm ja mein EG und mein Freund ALGI nun haben wir ALGII als Zuschuss beantragt, der liebe Mann (wirklich sehr nett) meinte wir liegen über den Bedarf, er hat das EG zu 100% als Einkommen angerechnet, aber hab ich nicht einen Freibetrag von 300 Euro?
Also dass man als ALG II die 300 Euro nicht mehr bekommt weiß ich ja, aber ich dachte, wenn man es als Zuschuss beantragt bleiben 300,00 anrechnungsfrei...
weiß da wer was?
zum kinderzuschlag meinte er wir bekommen da sicher nix, weil die noch engere berechnungen haben
ganz liebe grüße
ALG 2 zuschuss?
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Beitrag von sonyeric - 06.04.11 - 06:42 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 06.04.11 - 07:19 Uhr
Bekommst Du den Sockelbetrag an Elterngeld ohne Einkommen vorher oder beruht Dein Anspruch auf Erwerbseinkommen vor dem Kind?
Gruß,
W
Beitrag von sonyeric - 06.04.11 - 07:29 Uhr
hallo mein eg beruht auf einkommen vor der geburt
Beitrag von silbermond65 - 06.04.11 - 07:49 Uhr
Wenn du vorm Elterngeld gearbeitet hast ,hast du beim ALG 2 den Freibetrag von 300 Euro.
Beitrag von sonyeric - 06.04.11 - 08:09 Uhr
vielen dank dann hab ich also auch richtig gedacht, mich hats nämlich gleich gewundert, weil er meinte beim eg gibts keinen freibetrag das ist 100% einkommen
Beitrag von mel1983 - 06.04.11 - 08:30 Uhr
Hallo,
das ist falsch. Den Freibetrag gibt es seit Januar nicht mehr!
Es wird voll angerechnet!
Grüße
Beitrag von mel1983 - 06.04.11 - 08:36 Uhr
Okay,
sorry. Nehme es zurück.
Man liest überall was anderes ... 
Darum, genau informieren und Widerspruch schreiben.
Sorry, nochmals.
Beitrag von king.with.deckchair - 06.04.11 - 18:49 Uhr
UNFUG!
Beitrag von mel1983 - 06.04.11 - 19:51 Uhr
Weißt du, so sehr ich deine Beiträge schätze - ich habe direkt (!) nochmal nach gelesen und nach ca. 5 Minuten mein Geschriebenes revidiert und mich entschuldigt.
Diesen Beiträg hättest du dir also mal getrost dahin stecken können, wo die Sonne nicht scheint!
Danke!
Beitrag von mama2003-2009 - 06.04.11 - 08:33 Uhr
Weiss nicht ob Dir das weiter hilft
http://www.arbeitsagentur.de/nn_652/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-II-NR-52-2010-12-13-Anlage-1.html
