Pfändung...versteht da jemand den Sinn?

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Beitrag von zubbeline - 06.04.11 - 08:46 Uhr

Hallo,

also, eine Person stirbt, 5 Erben bleiben zurück. Einer davon hat regen Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher. Erbteil dieser Person soll sofort wieder gepfändet werden.
Miterben sollen also den Erbteil abkaufen.

Schuldner bittet einen der Gläubiger, die Pfändung zurückzuziehen. Ein Miterbe verspricht die Schuld an den Gläubiger sofort zu zahlen.

Irgendwie versteh ich da den Sinn nicht. Wo ist denn der Unterschied für die Erben, ob sie nun den Erbteil abkaufen, oder ob sie die Schulden des einen Erben zahlen wollen und die Pfändung dafür aufgehoben werden soll?
Mal abgesehen, dass wohl noch mehr Gläubiger da sind, die dann vermutlich auch wiederrum versuchen werden zu pfänden.....davon wissen die anderen Erben aber vermutlich nichts.

Hat da jemand eine Idee, wozu das dann gut sein soll?