Hallo!
Unsere Klinik wird demnächst von AVR auf tvöd "umstellen".
Wo wird eine MTRA (bisher nach Vc bezahlt) beim tvöd eingruppiert?
Kann es passieren, dass weniger Gehalt rausspringt oder darf das nicht sein?
tvöd - Eingruppierung
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Beitrag von wiebke.s - 06.04.11 - 23:48 Uhr
Beitrag von catch-up - 07.04.11 - 08:34 Uhr
Tja, das ist leider nicht überall gleich!
Ich hab Sozialversicherungsfachangestellte in der gesetzlichen Unfallversicherung gelernt! Nach meiner Ausbildung wurde in ein Jahr übernommen und bin in die Stufe 8 gekommen.
Nach einem Jahr hab ich mich natürlich beworben! ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Berufsgenossenschaft. Dort wollte man mich in die 7 stecken!
Du siehst, da hat der AG Spielraum! Lass dich überraschen!
Beitrag von birti - 07.04.11 - 09:08 Uhr
Bestehende Verträge haben Bestandsschutz. D. h. wenn du jetzt einen AVR-Vertrag hast, wird er so bestehen bleiben. Der Arbeitgeber darf nicht einfach so weniger Gehalt zahlen. Das würde eine Änderungskündigung voraussetzen.
Die Anwendung vom TvöD beginnt mit den neuen Arbeitsverträgen.
Viele Grüße,
b.
Beitrag von kajulju - 07.04.11 - 13:13 Uhr
Hallo, für euch gilt der Tvöd-Ü Überleitungstarifvertrag. Ihr werdet anhand eures jetzigen Gehaltes in die neuen Entgeltgruppen und Stufen übergeleitet, habt also das gleiche Brutto weiter. Es gibt zig Überleitungstabellen dazu. Bei Fragen melde dich, ich habe neulich alle meine 150 Beschäftigten übergeleitet, bin also da fit. Vc ist EG 9 oder EG 8, liegt an der Fallgruppe und die habe ich im med. Bereich nicht im Kopf. Wenn es noch mittl. Dienst ist dann 8, bei FH-Studium wäre es schon die 9. Aber euer Brutto bleibt, auch Kinderbestandteile, wenn ihr die vorher hattet, bleiben erhalten, obwohl die der Tvöd nicht mehr kennt.
VG!
