Hallo Ihr Lieben,
habe eine Frage - ich habe einen Sohn und bin derzeit im zweiten Jahr der Elternzeit bis Anfang November (hatte auch nur 2 jahre zunächst angemeldet). Nun bin ich wieder schwanger und der ET ist Mitte Oktober, also kurz vor Ende der bisherigen Elternzeit.
Nun meine Fragen - wenn ich nun Elternzeit für das zweite Kind beantrage - beginnt diese dann mit dem Ende der Mutterschutzfrist anch der Geburt? Macht es Sinn diese zunächst auch wieder für 2 jahre zu beantragen oder wie ist es dann mit dem noch offenen dritten Jahr für meinen ersten Sohn?
Und noch eine Frage - muss mein AG mir meine Stelle eigentlich nach Ende der Elternzeit wieder zur Verfügung stellen?
Danke vorab
Bernadette
Elternzeit u. wieder schwanger - hab ich noch Anspruch auf m. Stelle?
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Beitrag von berni142 - 08.04.11 - 19:54 Uhr
Beitrag von helly1 - 08.04.11 - 20:10 Uhr
Hallo,
ich versuch mal alle deine Fragen zu beantworten:
1. die Elternzeit für das 2. Kind beginnt nach dem Mutterschutz für das 2. Kind
2. klar, kannst du diese für 2 Jahre beantragen, dann hast du noch 2 Jahre Elternzeit übrig, eins für Kind 1 und eins für Kind 2 (wann diese dann verfallen, wenn du sie nicht direkt nahtlos nimmst weiß ich allerdings nicht)
3. dein AG muss dir deine Stelle nicht wieder zur Verfügung stellen, aber eine gleichwertige Stelle schon
LG helly
Beitrag von susannea - 08.04.11 - 20:50 Uhr
Da die erste Elternzeit abgelaufen ist zu dem Zeitpunkt macht es Sinn das 3. Jahr vom AG übertragen zu lassen und gleich fürs 2. Kidn Elternzeit zu nehmen (die dann nach dem Mutterschutz, der aber angerechnet wird) beginnt.
Und natürlich muss dein AG dir eine Stelle (nicht unbedingt deine)weiterhin freihalten, auch nach 10 Kindern noch!
