Hallo!
Ich habe gerade eine neue Stelle begonnen,bin dort für 30 Stunden angestellt,hab Montags frei,somit gehen ich 4 Tage in ner Woche arbeiten.Samstag`s aber nicht.(Habe 28 Tage Urlaub)Nun steht im Vertrag,das ich bei Urlaub,eine 6 Tage Woche nehmen muss.Meine Kollegen hingegen auch nur 5 Tage(sie gehen 40 Std.und haben 33 Tage.)
Meine Frage ist sowas zulässig?Ich finde das unfair 6 Tage nehmen zu müssen,obwohl ich ja Samstags gar nicht arbeite und fühle mich benachteiligt und ich bekomme von denen(die den Vertrag ausgestellt hat,)keine vernünftige Begründung.
Soll ein Tarifvertrag sein.Kann ich sowas irgendwie prüfen?
Bin Euch über Eure Antworten sehr Dankbar!!LG
Schon Ausbeute?Bitte Euern Rat!
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Beitrag von julia-8l - 08.04.11 - 20:35 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 08.04.11 - 20:55 Uhr
"Soll ein Tarifvertrag sein.Kann ich sowas irgendwie prüfen? "
Ja, man könnte den entspr. Tarifvertrag mal lesen.
Gruß,
W
Beitrag von parzifal - 09.04.11 - 10:01 Uhr
Die 28 Tage Urlaub sind aber keine 28 Arbeitstage Urlaub. Das Gesetz geht bei der Berechnung des Urlaubs von einer sechs Tage Woche aus.
Wenn Du nur einen Tag in der Woche arbeiten würdest, dann hättest Du ja ansonsten bei 28 Tagen Urlaub über ein halbes Jahr Urlaub.
Du hast m.E. ca. 4 1/2 Wochen Urlaub im Jahr. 4 Wochen wäre das gesetzliche Minimum.
Du solltest Dich kundig machen was im Tarifvertrag steht, wenn dieser Anwendung findet.
Die Aussage bezüglich des Urlaubs Deiner Kollegen ist mir unklar. Sollen diese 33 ARBEITStage Urlaub haben? Das wären ja etwas über 6 1/2 Wochen. Habe ich das richtig verstanden?
Oder haben diese ca. 5 1/2 Wochen Urlaub (berechnet auf eine sechs Tage Woche)?
Beides aber ein Grund beim Chef nachhaken, weshalb Du weniger Urlaub hast (steigt dieser z.B. mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit).
Beitrag von mali888 - 10.04.11 - 11:36 Uhr
Kenn mich zwar nicht aus, aber Kopf hoch. Wir mussten 7 Tage die Woche angeben und es wurde trotzdem nicht bewilligt. Also Urlaub 3-4 Tage und dann wieder schön zum Wochenende antanzen.Weiß das das nicht rechtens sein kann. Nur als Azubi konnte man sich ja nicht wehren=(
Nix mit einer Woche mal Urlaub. Oder mal ein freies Wochenende.
1 ganzes Jahr kein Wochenende...
Da hast du es noch gut;)
LG
Beitrag von julia-8l - 11.04.11 - 12:32 Uhr
Hallo!Danke für eure Antworten!
Leider steht im Vertrag nur das was ich bereits erwähnt habe.Ich habe aber mich aber nochmal schlau gemacht und herausgefunden,das es (laut Vertrag) sich mit den 6 Tage Urlaub auf eine Arbeitswoche und NICHT auf eine Werktagswoche handelt.Und da wir Samstag`s nicht arbeiten,unzulässig ist.Genauso das sie mich auf Lehrgang schicken und ich dafür Urlaub nehmen soll
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LG Julia
