Arbeitszeugnis

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Beitrag von lauren1982 - 08.04.11 - 20:36 Uhr

Hallo ihr Lieben,
ich werde im Juni voraussichtlich für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Danach möchte ich gern wieder in der Firma einsteigen, in der ich jetzt arbeite. So der Plan, aber die Firma ist nicht groß (ca.20Mitarbieter), die Chefs nicht mehr sehr jung und irgendwie hab ich Bedenken, dass es die Firma in der Form, wie sie jetzt besteht nicht mehr gibt.
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, meine Chefs würden mich in zwei Jahren mit Kusshand wieder aufnehmen, aber wie gesagt, hab so meine Bedenken.
Jetzt zu meiner Frage, kann ich obwohl ich noch weiter einen Arbeitsvertrag laufen habe ein Arbeitszeugnis verlangen?
Sieht das denn dann nicht komisch aus?
Liebe Grüße, Lauren

Beitrag von 19face84 - 08.04.11 - 21:00 Uhr

Laut Gesetz steht dir JEDERZeit ein Arbeitszeugnis zu. Nach Aufforderung muss der Arbeitsgeber dir eines ausstellen. Sag denen einfach, dass du vor deiner Pause einen Überblick darüber haben möchtest wo du grade stehst.

Beitrag von manavgat - 09.04.11 - 13:05 Uhr

Grundsätzlich sollte man zu Beginn der Elternzeit/des Mutterschutzes ein Zwischenzeugnis verlangen. Das ist üblich. Wichtig auch deshalb, weil das Endzeugnis nicht schlechter ausfallen darf, wenn man kurz nach dem Ende der Elternzeit kündigt/gekündigt wird...

Gruß

Manavgat