Hallo,
ich bin ab dem 11.04. arbeitslos. Nun ist es so, das ich wieder schwanger sein KÖNNTE! Wenn sich in den nächsten Wochen herausstellt, dass ich wieder schwanger bin, MUSS ich das dann sofort dem Arbeitsamt melden???
DANKE
LG
erneute Schwangerschaft SOFORT dem Arbetisamt melden?
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Beitrag von lilu79 - 08.04.11 - 21:57 Uhr
Beitrag von susannea - 08.04.11 - 22:01 Uhr
Kannst du, musst du aber nicht, wenn es nicht für deinen Beruf Veränderungen bedeutet.
Du bist ja normal vermittelbar.
Beitrag von kati543 - 08.04.11 - 22:34 Uhr
Das kommt darauf an. Du bist b 11.4. arbeitslos. Was hast du denn vorher gemacht? Hast du gearbeitet? Wurdest du gekündigt? Dann ist die Kündigung eventuell ungültig wegen der Schwangerschaft. Dass MUSST du sofort dem AG und dem Amt mitteilen.
Ansonsten ist eine "könnte"- Schwangerschaft noch lange keine SS. Eine SS muß bestätigt wurden sein vom FA. Erst dann kannst du es irgendwo angeben. Beim Amt ist das ziemlich egal. Wichtig wäre es eben nur, wenn du eventuell sonst nicht hättest gekündigt werden dürfen.
Beitrag von marion2 - 09.04.11 - 10:06 Uhr
Hallo,
natürlich nicht.
Gruß Marion
Beitrag von zwillinge2005 - 09.04.11 - 11:14 Uhr
Hallo,
wurdest Du gekündigt? Warst Du schon zum Kündigungszeitpunkt schwanger? Stehst Du zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnisss (also bis Montag?)
Eine Schwangerschaft kannst Du Deinem SB durchaus mitteilen - schliesslich bist Du dann nicht mehr überall vermittelbar.
Aber noch weisst Du doch gar nicht, ob Du schwanger bist, oder? Vielleicht sollte man sich das auch "aufsparen" bis man wieder Erwerbstätig ist, oder?
Wieso konntest Du denn nach den drei Jahren Elternzeit nicht wieder arbeiten gehen?
LG, Andrea
