Hallo!
Was bedeutet:
"Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Bürokraft in kurzfristiger Anstellung."
Heißt das, dass man sofort anfangen muss oder dass die Beschäftigung nur kurz befristet ist?
DANKE!
LG
"in kurzfristiger Anstellung"
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Beitrag von 0987654 - 09.04.11 - 10:05 Uhr
Beitrag von catch-up - 09.04.11 - 10:55 Uhr
Tjaaaaaaa, gute Frage! ![]()
Beitrag von 16061986 - 09.04.11 - 13:23 Uhr
Anrufen und nachfragen
Beitrag von parzifal - 09.04.11 - 15:24 Uhr
Normalerweise ersteres.
Beitrag von chuzzle - 09.04.11 - 18:06 Uhr
Kurzfristig Beschäftigte sind Minijobber. Sie dürfen entweder 2 Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr beschäftigt werden (die typischen Saisonkräfte also). Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobbern ist der Verdienst dabei egal, er ist aber ebenso nicht beitragspflichtig.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_54794/DE/2__AG/1a__kurzfristige_20Besch_C3_A4ftigung/Navigationsknoten.html?__nnn=true
LG, chuzzle
Beitrag von 0987654 - 09.04.11 - 21:32 Uhr
Kann man in der Elternzeit bzw. Elterngeldbezug einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen oder wird das angerechnet? Und hat man da in der Elternzeit Abzüge oder ist das wie ein normaler Minijob abzugsfrei?
Beitrag von chuzzle - 10.04.11 - 14:08 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß, ist eine kurzfristige Beschäftigung in der Elternzeit nicht möglich (zumindest nicht ohne Anrechnung), da sie als berufsmäßig angesehen wird. Macht in soweit auch Sinn, da die kurzfristige Beschäftigung auf einen relativ kurzen Zeitraum ausgerichtet ist, in der häufig Vollzeit gearbeitet wird. Alle Angaben jedoch ohne Gewähr.
