an alle Hartz 4 "Aufstocker"... Frage...

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Beitrag von sternschnuppe215 - 09.04.11 - 11:41 Uhr

Hallo,

ich muss bei Elterngeldbezug den Antrag auf Hartz 4 Aufstockung stellen. Ich habe bis Erteilung Beschäftigungsverbot gearbeitet und das Elterngeld wird nicht hoch sein...

Ich hab nun gelesen, dass man vor dem Hartz 4 Antrag noch

* Wohngeld und
* ALG I

beantragen muss ...?!

Ich werde dann in Elternzeit noch im bestehenden Beschäftigungsverhältnis sein... muss ich der formhalber trotzdem ALG I beantragen oder gleich ALG II (Aufstockung)?

P.S. bin allein erziehend und lebe allein (mit dem Kind) dann

#danke

Beitrag von silbermond65 - 09.04.11 - 11:44 Uhr

ALG 1 kannst du nur beantragen ,wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Wenn du ein BV hast ,dürfte das ja nicht der Fall sein.
Du mußt dann wohl deinen ALG 2 -Antrag stellen.

Beitrag von sternschnuppe215 - 09.04.11 - 12:20 Uhr

na ich bin ja dann in Elternzeit (14 Monate) und mein Arbeitsverhältnis wird danach fortgesetzt...

Beitrag von marion2 - 09.04.11 - 11:54 Uhr

Hallo,

der ALGI-Antrag ist fix erledigt. Das dauert 5 min. Mit der Ablehnung kannst du gleich weiter laufen.

Beim Wohngeld wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Wenn es gut für dich läuft, bekommst du Wohngeld. Das ist ein bisschen mehr Geld.

LG Marion

Beitrag von gracy - 09.04.11 - 13:18 Uhr

Hallo,

du beantragst gleich ergänzendes Alg 2. Wenn du vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtigen Job hattest, bekommst du auch einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird.

Dein Kind wird seinen "Bedarf" selbst durch Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss decken. Und das Jobcenter wird dich auffordern für das Kind Wohngeld zu beantragen.

LG

Anett