Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, mir kann Jemand von euch helfen.
Es geht um meine Großcousine (50).
Sie bekommt seit ca 8 Monaten ALG 1 (hat vorher 11 Jahre in einem Betrieb gearbeitet, wurde dann entlassen).
Sie bekommt ALG 452 Euro netto.
Am freitag wollte sie Geld vom Knoto abholen - ging nicht.
Auf Nachfrage erhielt sie Antwort, dass ein Rechtsanwalt Schneider ihr Konto gepfändet hat, wegen einer nicht beglichenen Rechnung bei 1&1 (dieser vertrag ist seit 2 Jahren gekündigt und es kam auch keine Rechnung mehr ect...), angeblich sollen 9 Briefe rausgegangen sein ....ich weiss nun nicht, was letzendlich stimmt.
Meine Frage ist nun also, kann man ihr, das komplette ALG 1 pfänden?? Sie ikann ja nun nicht mal mehr einen Euro abheben.
Gibt es irgeneinen gesetztestext zur Pfändungsgrenze??? Zähl die Rente des Mannes mit??
Ich finde Nichts.
Ganz vielen dank, Isi
Frage/ Pfändungsgrenze / Kontopfändung???
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Beitrag von kinderwunsch7373 - 11.04.11 - 22:06 Uhr
Beitrag von ppg - 12.04.11 - 07:45 Uhr
Ja es gibt eine Pfändungsfreigrenze:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Aber: Aus deinem Post geht nicht hervor auf welche Personen sich die Pfändung erstreckt oder ob es sich um ein gemeinsammes Konto handelt. Außerdem muß (!!!!!) ein Mahnbescheid im Vorfeld ergangen sein.
Ich würde an der Stelle des Schuldiger mit den Gläubiger eine Ratenzahlung gegen Kontenfreigabe erwirken - denn das die Schuld nach unwiedersprochenem Mahnbescheid zu zahlen ist steht außer Frage
Ute
Beitrag von thea21 - 12.04.11 - 08:06 Uhr
Viel wichtiger wäre, warum bei einer strittigen Forderung eine Pfändung eingegangen ist!?
Ist da auch nichts "angekommen"?
