Hallo, brauch mal Verständigungshilfe...habe eine neue Stelle und nun muss ich kündigen und wüsste gerne wie ich nun rechtlich kündigen kann. Klar kann mein Chef es mir morgen auch sagen, dann weiß ich aber noch nicht obs stimmt 
Werde aus dem Text nicht schlau und bei der Seite bin ich mir nicht sicher
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1483
dachte ich wäre 6Monate Probezeit udn hätte nun ne 2 Wochen Kündigungsfrist......
" zwischen x und y wird folgender vertrag geschlossen:
frau x wird ab dem 8.11.10 als spa in der kita x befristet eingestelltmit einer regelmässigen durchschnittlichen wöchentlichen arbeitszeit von 20Std.
Der Vertrag ist befristet bis 7.11.2011
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich in einer entsprechender anwendung nach der durchgeschriebenen fassung des tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) für den Bereich Dienstleistung der Pflege und Betreuung (TVÖD - B) und den ergänzenden , ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der vereinigung der kummunalen arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. "
Hoffe es kann mir einer das mal verdeutschen, ich verstehs nicht!
DANKE!!!!
GroßKleintaste hat schon Feierabend
War zu aufwühlend heute alles
Kündigungsfrist TVÖD
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Beitrag von chaosmal4 - 11.04.11 - 22:28 Uhr
Beitrag von musterli70 - 12.04.11 - 06:41 Uhr
Da steht das Du am 8.11.2010 einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag als was auch immer spa ist, mit dem Träger geschlossen hast.
Dein letzter Arbeitstag ist der 7.11.2011.
Und @ Link, die dort genannten Kündigungsfristen bei befristeten Verträgen gelten wenn mehreren befristete Verträge hintereinander bei dem gleichen Arbeitgeber geschlossen wurden.
Sprich Du wirst befristet für 6 Monate eingestellt und danach folgt wie ein befristeter 6 Monatsvertrag, etc.... .
Beitrag von chaosmal4 - 12.04.11 - 06:51 Uhr
ok sag ja steig nicht durch. Mal sehen ob ich noch irgendwas finde...
Beitrag von chaosmal4 - 12.04.11 - 07:00 Uhr
Find aber auch nix anderes. Bin unter 6 Monaten da angestellt und 1.Vertrag.

SPA - sozialpädagogische Assistentin
Beitrag von chuzzle - 12.04.11 - 09:40 Uhr
Du bist doch für 12 Monate angestellt, oder? Dann gilt mein Beitrag weiter unten.
Beitrag von susannea - 12.04.11 - 07:44 Uhr
Wenn nicht im Vertrag noch was von Probezeit steht (bei den PKB-Verträgen bei uns z.B. wird das einfach angekreuzt), dann sind Verträge in der Länge und befristet eigentlich zwischendurch nicht kündbar.
Beitrag von chuzzle - 12.04.11 - 09:39 Uhr
Hi!
Gemäß dem hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
sind, wie susannea bereits gesagt hat, befristete Verträge eigentlich nicht kündbar. Ausnahmen gelten, wenn es einzelvertraglich (bei Dir nicht der Fall) oder tarifvertraglich anderweitig geregelt ist.
Gemäß TvöD § 30 Absatz 4 und 5 sind befristet Verträge kündbar, die Fristen bestimmen sich danach, ob noch Probezeit besteht. Die muss übrigens gar nicht im Vertrag geregelt sein, wenn der Tarifvertrag dies bereits vorgibt. Ist Dein Vertrag mit Sachgrund befristet, dann beträgt die Probezeit 6 Wochen und ist in Deinem Fall schon lang vorbei. Ohne Sachgrund beträgt die Probezeit 6 Monate und endet in Deinem Fall am 07.05.11. Innerhalb der Probezeit kannst Du mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss kündigen.
Soweit zumindest mein Verständnis des TVöD, Du solltest auf jeden Fall noch mal in der Personalabteilung nachfragen.
LG, chuzzle
Beitrag von chaosmal4 - 12.04.11 - 12:35 Uhr
Danke für eure Mühe!!!
Laut dem Vorstand kann ich wohl erst zum 31.5 aus dem Vertrag raus und vorher einen Aufhebungsvertrag würden sie wohl nicht machen.
