Da hab ich mich gerade gefreut, dann versucht man es durch die nächste Hintertür: Glücksspielstaatsvertrag
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149637
http://ccc.de/de/updates/2011/gluecksspiel
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die Glücksspielaufsicht könne "Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes [...] die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen". Dieser Satz 1, so der Entwurf weiter, könne das in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses legal einschränken.
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Internetsperren, zweiter Versuch
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