Hallo,
ich hab seit dem 01.04 einen neuen Arbeitsvertrag.
Ich habe eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden.
Wieviel Stunden kann ich mir jetzt am Karfreitag und Ostermontag schreiben lassen.
Ich arbeite in der einen Woche von Mo.-Sa- die Woche drauf nur von Mo. bis Fr.
In der Osterwoche hab ich den Samstag noch frei.
Ach und stehen mir an Feiertagen gesetzlich bezahlte Stunden zu oder nicht?
LG
Stunden bei Feiertag?
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Beitrag von lockenlilly - 12.04.11 - 13:15 Uhr
Beitrag von diana1101 - 12.04.11 - 13:29 Uhr
Hallo.
Naja, wenn du an einem Feiertag arbeitest, dann solltest du diesen auch bezahlt bekommen..
Normaler Stundenlohn + Feiertagszulagen...
Aber diesen Satz versteh ich nicht:
<<Wieviel Stunden kann ich mir jetzt am Karfreitag und Ostermontag schreiben lassen. >>
Was meinst du damit? Vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd...
LG Diana
Beitrag von lockenlilly - 12.04.11 - 13:53 Uhr
Feiertag arbeiten geht nicht, da wir da zu haben.
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nix drin, wie das mit den Feiertagen geregelt ist, davor hatte ich immer Gehalt und jetzt arbeite ich auf Stunden.
LG
Beitrag von sota - 12.04.11 - 13:46 Uhr
hallo,
also bei meinem alten job wars so ...
ich hatte eine 20-stunden-woche und hätte eigentlich mo - fr je vier stunden arbeiten müssen. hab dann mit meinem chef abgemacht das ich die 20 stunden an 4 tagen, also di - fr arbeite. wenn dann ein feiertag war konnte ich mir dafür stunden aufschreiben.
keine ahnung ob das bei dir genau so ist.
lg sota
Beitrag von lockenlilly - 12.04.11 - 13:54 Uhr
30 Stunden an 4 Tagen schaff ich nicht, da sonst die Betreuung nicht gesichert ist.
Ich frag da am besten morgen mal nach, wie das in meiner Firma geregelt wird.
LG
Beitrag von stolzemutsch - 14.04.11 - 12:58 Uhr
Da hast du dich aber übers Ohr hauen lassen.
Feiertage werden doch bezahlt, warum solltest du dafür mehr stunden gehen?!?!
Beitrag von manavgat - 12.04.11 - 13:49 Uhr
Je Feiertag 6 Stunden.
Gruß
manavgat
Beitrag von lockenlilly - 12.04.11 - 13:55 Uhr
Danke.
ich frag morgen mal nach, ob das bei uns auch so ist.
LG
Beitrag von hsicks - 13.04.11 - 06:54 Uhr
Hallo,
hast Du keinen Arbeitsvertrag, der so etwas eindeutig regelt ?
Bei mir ( 25,5 Std. Woche in der Apotheke ) steht eindeutig im Arbeitsvertrag, " dass sich an gesetzlichen Feiertagen die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden um die Stundenzahl verringert, die auf den jeweiligen Feiertag entfällt ".
Gibt es eine solche Regelung bei Euch nicht ?
Bei mir sind es an Ostern angesichts klar festgelegter Arbeitstage 2 x 8,5 Std. bezahlte Freizeit für Karfreitag und Ostermontag.
Gruß,
Heike
