Hallo!
Ich hab mir schon die Finger wund gegoogelt und gesucht - ich werde einfach nicht schlauer. Vielleicht kann mir von euch jemand helfen?
Bin in der 10 SSW und mache mir Gedanken über Elterngeld und so.
Meine verzwickte Situation:
Ich habe wegen Burn-Out und Depressionen insgesamt ca 10 Monate Krankengeld bezogen (Mai 2010 bis Feb 2011). Seit März 2011 bekomme ich wieder volles Gehalt in Freistellung (mein AG und ich haben uns auf eine Trennung geeinigt) bis Juli 2011 - danach ALG 1.
Mein Baby kommt Mitte November.
Wie kann ich nun mein Elterngeld berechnen?
Werden die Monate unter Krankengeld und ALG 1 mit 0 eingerechnet?
Kann ich evt. wählen und lieber das ALG 1 nehmen bis zum Ende des Berechtigungszeitraumes (Juni 2012) und danach, wenn das Kind dann schon 7 Monate alt ist Elterngeld beantragen?
Gibt es eine Beratungsstelle an die ich mich mit all den Fragen wenden kann? Oder muss ich zu Krankenkasse und Arbeitsagentur und mir die Infos dann zusammenbasteln?
Was sind wirklich GUTE Links zum Thema?
Bin ziemlich verwirrt
und versuche gerade nicht nervös zu werden, ob der unsicheren finanziellen Zukunft meines Traumes von der Familie...
LG und DANKE DANKE DANKE für jede Info!!!
Lenilou
Elterngeld nach Krankengeld und nun ALG 1
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Beitrag von lenilou - 12.04.11 - 19:08 Uhr
Beitrag von bi_di - 12.04.11 - 19:42 Uhr
Soweit ich weiss, werden ALG und Krankengeld nicht als Einkommen gezählt, sprich Dein Einkommen in dieser Zeit ist 0€. Aber ganz sicher bin ich nicht.
ALG1 kannst Du selbstverständlich statt Elterngeld in Anspruch nehmen - allerdings nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Betreuung für Dein Baby nachweisen kannst.
Und Elterngeld kannst Du nur maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes bekommen (14 Monate mit Partnermonate). Du kannst es zwar auf 2 Jahre aufteilen, aber nicht später in den Bezug einsteigen (bzw schon, aber die Monate werden nicht 'hintendran gehängt').
Grüsse
BiDi
Beitrag von derhimmelmusswarten - 12.04.11 - 20:16 Uhr
Die 5 Monate, die du nun Gehalt bekommst, wirst du schon mal nehmen können. ALG I und Krankengeld werden nicht berechnet. Wusstest du, dass du schwanger bist, als du den Aufhebungsvertrag gemacht hast?! Ich nehme mal an, dass du erhebliche finanzielle Nachteile haben wirst, wenn es so ist, dass nur 5 Monate herangezogen werden für die Berechnung. Wann hast du diesen Aufhebungsvertrag unterzeichnet? War das vor Gericht? Oder über einen Anwalt? Wenn sich daran nix mehr ändern lässt (evtl. Anwalt befragen), bleibt dir nur noch zusätzlich arbeiten zu gehen jetzt bis zum Mutterschutz, damit du mehr Gehalt für die spätere Berechnung hast.
Beitrag von lenilou - 12.04.11 - 20:23 Uhr
ich hab den vertrag unterzeichnet BEVOR ich wusste, dass ich schwanger bin - acht tage (!!!) später erst war die schwangerschaft nachweisbar. ich glaube da hab ich keine chance - oder? oder gilt es, wenn zum zeitpunkt der vertragsunterzichnung die befruchtung schon stattgefunden hat...???
oh ja, es sind wirklich erhebliche nachteile - das elterngeld ist quasi halb so viel...
zusätzlich arbeiten gehen habe ich ja vor, habe auch noch bewerbungen laufen und hatte gespräche - aber wer stellt schon ne schwangere ein????
da bin ich leider auch ziemlich chancenlos :(
Beitrag von windsbraut69 - 12.04.11 - 22:17 Uhr
"ich hab den vertrag unterzeichnet BEVOR ich wusste, dass ich schwanger bin - acht tage (!!!) später erst war die schwangerschaft nachweisbar. ich glaube da hab ich keine chance - oder? oder gilt es, wenn zum zeitpunkt der vertragsunterzichnung die befruchtung schon stattgefunden hat...??? "
Worauf wollt Ihr beide überhaupt hinaus?
Eine Schwangerschaft bedeutet doch nicht, unmündig und nicht geschäftsfähig zu sein.
Ein Aufhebungsvertrag verliert doch deshalb seine Gültigkeit nicht.
Gruß,
W
Beitrag von myimmortal1977 - 13.04.11 - 06:28 Uhr
Hallo 
Da seid Ihr leider auf dem Holzweg. Einen Aufhebungsvertrag kann man zu jeder Zeit, auch im besonderern Kündigungsschutz, z. B. durch Schwangerschaft unterschreiben und dieser ist dann auch nicht mehr anfechtbar.
Anders wäre die Sachlage, wenn Dein AG Dich gekündigt hätte. Ein Aufhebungsvertrag ist aber eine 2 seitige Willenserklärung.
Von daher, rechtlich kann man da nichts mehr machen. Das ist alles unter Dach und Fach!
LG Janette
Beitrag von derhimmelmusswarten - 13.04.11 - 07:44 Uhr
Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch verheimlichen. Das ist doch die ersten Monate gar kein Problem.
