Hallo zusammen,
vieleicht kennt sich hier einer aus und kann mir helfen bzw. einer Freundin
( ich weiss meist wird nicht geglaubt das man für jemand anders fragt, aber is so
).
Also sie lebt von ihrem Mann getrennt, hat zwei Kinder und wollte Wohngeld beantragen; da er ihr ihre Lohnnachweise nicht rechtzeitig zurückgegeben hat konnte sie diese nicht mit dem Antrag einreichen und die Frist war vorbei
...nun hieß es sie kann nicht gleich wieder einen Antrag stellen?
Warum ist das so? Und wie lang muß sie warten bis sie es erneut versuchen kann? Wenn sie eine neue Wohnung hat müsste das doch sofort gehn oder nicht?
Entschuldigt mein Unwissen, aber ich hab mich bis jetzt noch nie mit dem Thema beschäftigt.
Danke schonmal.
LG
Frage zu Wohngeldantrag
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Beitrag von fiebea - 12.04.11 - 20:13 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 12.04.11 - 20:26 Uhr
da er ihr ihre Lohnnachweise nicht rechtzeitig zurückgegeben hat konnte sie diese nicht mit dem Antrag einreichen und die Frist war vorbei
Was heißt Frist vorbei?
Fehlende Belege kann man doch nachreichen.Und wenn alles da ist ,wird der Antrag bearbeitet.
Beitrag von fiebea - 12.04.11 - 20:34 Uhr
Ihr wurde gesagt das der Antrag ungültig ist und sie warten muss bis sie einen erneuten Antrag stellen kann.
Wie gesagt ich kenn mich damit überhaupt nicht aus
Beitrag von silbermond65 - 12.04.11 - 21:51 Uhr
Und wann soll das sein? Sorry,aber so einen Quatsch hab ich ja noch nie gehört.
Ich mußte auch meine Kontoauszüge nachreichen ,woraus die Mietzahlungen ersichtlich waren.
Ich würd einfach einen neuen Antrag ausfüllen und mit allen Unterlagen komplett nochmal einreichen.
Beitrag von windsbraut69 - 12.04.11 - 22:13 Uhr
Das kann so nicht passen. Deine Freundin wird was mißverstanden haben.
Gruß,
W
