Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit in Elternzeit und mein Arbeitsverhältnis endet zum 27.6.2012 (wurde heute vom Gericht beschlossen).
Nun möchte ich aber gerne etwas dazu verdienen. Ich weiß, dass ich dafür die Zustimmung meines AG brauche. Noch habe ich keinen Job in Aussicht, aber wenn ich mal einen finde, kann ich ja nicht erst 4 Wochen warten, bis mein AG mir sein "ok" gibt oder eben gar nicht auf meine Anfrage reagiert.
Kann ich jetzt schon um sein ok bitten und wenn nach 4 Wochen keine Reaktion kommt einfach einen Job annehmen wann ich will?
LG
Jasmin
EZ dazu verdienen. Wann "ok" vom AG, wenn noch kein JOb in Aussicht?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von knuffel84 - 12.04.11 - 21:42 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 13.04.11 - 06:22 Uhr
Eigentlich sollte es Deinem AG egal sein, bei Deiner Ausgangssituation, selbst wenn Du bei der Konkurrenz anfangen würdest.
Ich würde an Deiner Stelle so beginnen: Mach eine fiktive schriftliche Anfrage beim AG, mit Hinweis auf Gesetzeslage, dass Du seine Zustimmung bräuchtest, um eine Arbeit bei einem fremden AG in EZ aufzunehmen.
Reagiert er daraufhin nicht, würde ich mir erstmal keinen Kopf machen. Du kannst dann, nach einer gewissen Zeit, nochmals eine Aufforderung senden.
Solltest Du innerhalb kürzester Zeit eine neue Stelle finden und er hat immer noch nichts gesagt, würde ich nochmals eine konkrete Anfrage stellen. Bleibt die Reaktion wiederum aus, gilt meines Wissens nach, die Anfrage als genehmigt. Du brauchst nur eine Bestätigung, dass Du es abgesendet hast, sprich Einschreiben, am Besten mit Rückschein.
SOLLTE er, was ich aber nicht glaube, denn so hirnrissig kann man eigentlich nicht sein, Dir die Arbeitsaufnahme verweigern, würde ich zum AA gehen und mich beraten lassen.
Denn eigentlich darf er Dich bei Deiner Ausgangssituation nicht daran hindern, einen neuen Job in jeglicher Art und Weise zu finden und aufzunehmen.
Soweit ich mich an unseren Umzug und Rationalisierungsmaßnahmen von Hamburg nach Berlin erinnere, musste mein AG die Leute, die nicht mitgehen wollten/konnten/durften, sogar für Bewerbungsgespräche und Probearbeiten ohne weitere Sanktionen freistellen.
Da sollte die Arbeitsagentur ein besonderes Interesse dran haben und weiß ggf. andere rechtliche Mittel, dem Quertreiber seine Absage zu vermasseln.
LG Janette
Beitrag von knuffel84 - 13.04.11 - 09:30 Uhr
Hallo,
vielen dank für deine Antwort!
Ich werde meinem AG ein Schreiben zukommen lassen. Wenn er mir die Arbeitsaufnahme verweigern sollte, muss er mir glaub ich das Angebot machen wieder bei ihm zu arbeiten, so lange meine EZ noch läuft, aber das wird er nicht machen, weil es ihn ja Geld kosten würde.
Mensch, das sind doch alles so Sachen die keiner braucht...alles nur unnötiger Stress
LG
Jasmin
