Hallo,
ich habe bei meinem bisherigen Arbeitgeber Elternzeit bis 31.12.2011 beantragt. Meine Anfrage auf Teilzeitbeschäftigung wurde abgelehnt.
Darf ich in einem anderen Betrieb einer Teilzeittätigkeit nachgehen obwohl ich in dem ursprünglichen Betrieb noch beschäftigt bin?
Danke für Eure Antworten
Teilzeit während Elternzeit abgelehnt...
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Beitrag von traumzwerg78 - 13.04.11 - 10:06 Uhr
Beitrag von darkmoon66 - 13.04.11 - 10:09 Uhr
Mit erlaubnis des eingentlichen AG ja,ohne nicht
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 10:35 Uhr
MIt welcher Begründung wurde es abgelehnt und wie groß ist der Betrieb? Wann wurde es beantragt und wann abgelehnt?
Beitrag von traumkinder - 13.04.11 - 10:41 Uhr
ich glaube das ist letztlich egal. bei mir wäre es das gleiche, wenn ich beantragen würde, würden sie ablehnen mit der begründung "kein bedarf".
habe es bei einer kollegin erlebt..
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 10:45 Uhr
Nee, das ist letztendlich eben nicht egal, denn eine Ablehnung bei mehr als 15 Mitarbeitern ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. Auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Beantragung.
Beitrag von traumkinder - 13.04.11 - 11:17 Uhr
wir haben weit mehr als tausend mitarbeiter, in der filiale aber nur 4... unter was zählt das dann??
fakt ist, das die ablehnung da war. soll man dann vor gericht gehen und seinen vollzeitjob riskieren??? ich würds nich machen...
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 11:20 Uhr
Fakt ist, es sind mehr als 15 Mitarbeiter, Fakt ist, man muss meist gar nicht vor Gericht gehen sondern es reicht den AG darauf aufmerksam zu machen, dass er so einfach cniht ablehnen kann.
Lehnt er trotzdem schriflich ab, kann er die Zustimmugn für Teilzeitarbeit woanders nciht verwehren und man ist außerdem berechtigt ALGI zu beziehen.
Deshalb ist das schon wichtig!
Außerdem wird man durch ein Einklagen die Vollzeitstelle auch nicht wirklich verlieren, denn der AG wird einen dort ja noch schlechter los. In Elternzeit ja eigentlich überhaupt nicht!
Beitrag von goldie99999 - 13.04.11 - 12:37 Uhr
Das finde ich sehr spannend:
"Lehnt er trotzdem schriflich ab, kann er die Zustimmugn für Teilzeitarbeit woanders nciht verwehren"
Hast Du eine Quellenangabe für mich? So in etwa trifft es bei mir zu, denn ich kann nicht vorzeitig in lfd. Projekte einsteigen, darf aber nicht zur Konkurrenz.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 12:51 Uhr
Die Frage ist ja, ob er dir aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt hat. Das es nicht ohne weiteres zur Konkurrenz geht, ist auch klar, aber beides kann er nicht so einfach verweigern!
Beitrag von goldie99999 - 13.04.11 - 13:10 Uhr
Nee, so ganz unbedarft bin ich ja auch nicht. Ich rede von der Quelle Deiner Aussage, dass er die Zustimmung nicht verwehren darf. In meinem Job kann ich nur zur Konkurrenz
Ich würde mich hier gerne mal durch die Gesetzbücher wühlen, daher die Bitte um Deine Quelle.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 13:11 Uhr
Ich bin schon auf der Suche, habs aber bisher nicht wiedergefunden.
Also Broschüre kann ich schonmal ausschließen, die habe ich noch mal durch.
Beitrag von goldie99999 - 13.04.11 - 18:11 Uhr
danke, ich werde beim Familienministerium anfragen, die sind immer recht firm bei sowas.

Beitrag von goldie99999 - 13.04.11 - 12:35 Uhr
Nee, nicht 4 Wochen nach "Beantragung", sondern 4 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 12:49 Uhr
Nein, bei Teilzeit in Elternzeit nach BEEG §15, Absatz 7 innerhalb von 4 Wochen nach der Beantragung.
Stimmte also was ich geschrieben habe, deine Antwort ist somit leider falsch!
Bei normaler Teilzeit sinds 4 Wochen vor Beginn!
Da kann ja aber auch aus betribelichen Gründen abgelehnt werden und nciht nur aus dringenden betrieblichen Gründen!
Beitrag von goldie99999 - 13.04.11 - 13:08 Uhr
Stimmt, das weicht tatsächlich vom TzBfG ab! Danke für die Info!
Ich habe erst zwei Urteile von L- Arbeitsgerichten gelesen, in welchen betriebliche Gründe des AG glaubhaft gemacht werden konnten- scheint tatsächlich eine Kunst zu sein, dass durchzusetzen. Zum Glück urteilen die Arbeitsgerichte überwiegend AN- freundlich.
Beitrag von traumzwerg78 - 13.04.11 - 13:00 Uhr
abgelehnt wurde mit der Begründung, dass derzeit kein "meinem Wunsch entsprechender Arbeitsplatz" zu vergeben ist.
... mich keiner nach meinem "Wunsch" gefragt - wir gehören einem Konzern an und haben mehrere hundert Mitarbeiter.
Ich denke man will mich nun loswerden - wir sind kein wirklich familienfreundliches Unternehmen
mir geht es darum, ob ich erst kündigen muss um jetzt was anderes zu arbeiten.
Nach der Elternzeit muss man mir einen Teilzeitarbeitsplatz gewähren - habe ich vor Beginn noch schriftlich bekommen - nur ob das dann eben dem enstpricht was ich vorher gemacht habe bleibt abzuwarten.
Außerdem denke ich werde ich zwar wohl Teilzeit (nach der Elternzeit) bekommen aber sich dann zu Zeiten die ich nicht mit meiner Familie unter einen Hut kriege.
Wird dann sicher auf eine Kündigung hinauslaufen...oder auf hinausgeekelt werden.
Echt schade 
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 13:03 Uhr
Die Begründung wird wohl nicht ausreichen.
Was stand denn in der Elternzeitanmeldung drin und wann war die und wann wurde Teilzeit in Elternzeit beantragt?
Ich würde damit also evtl. zum Anwalt gehen udn den Anspruch einklagen.
Übirgens muss/sollte in der Beatragung der Wunsch bereits enthalten sein, wieviele Studnen und wann usw.
Beitrag von traumzwerg78 - 13.04.11 - 13:11 Uhr
In der Elternzeitanmeldung stand nur die Beantragung der Elternzeit drin ohne Angaben über Teilzeitarbeit. Die habe ich direkt nach der Geburt beantragt.
Die Teilzeit der Elternzeit habe ich im Januar beantragt - mit Beginn 01.05.11 zu 50% im Bezug auf die vorherige Arbeitszeit. Abgelehnt wurde dies letzte Woche, nachdem ich mehrfach nachgehakt habe.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 13:14 Uhr
Hervorragend.
DA du eh meinst rausgeekelt zu werden darfst du nun auch deinen Anspruch auf Teilzeit einklage, denn eine Ablehnung der Teilzeti in Elternzeit ist nur innerhalb von 4 Wochen nach der Beantragung zulässig.
Die sind überschritten, also kannst du nach BEEG §15 Absatz 7 KAlge vor dem Arbeitsgericht erheben.
"Soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen erheben."
Ich vermutet aber, es reicht dem AG mit dem angegebenen Absatz zu antworten und ihn darauf hinzuweisen, dass du am 1.5. anfangen kannst da du dies sonst einklagst.
Beitrag von traumzwerg78 - 13.04.11 - 13:20 Uhr
und das gilt auch, wenn ich die Teilzeit erst nach Beginn der Elternzeit beantragt habe??
Vielen Dank für Deine Antwort, dann werde ich mich mal darum kümmern...
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 13:51 Uhr
Ja, natürlich. Hättest du sie vorher gleich mit beantwortet hätten sie gar nicht mehr ablehnen können.
