Hallo ! und zwar habe ich folgendes Problem .Ich musste mich am 28 .03 vom Amt aus bewerben,was ich auch gemacht habe .Jetzt lag gestern ein nettes Schreiben im Briefkasten,ich hätte mich auf die genannte Stelle nicht beworben und sie würden mir vorläufig die Zahlung einstellen.
Was kann ich jetzt tun ,wie kann ich nachweisen das ich die Bewerbung weggeschickt habe?eine Rechnung habe ich leider nicht mehr.
LG
AlG 1 wichtige Frage!!
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Beitrag von liloma - 13.04.11 - 10:35 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 13.04.11 - 10:38 Uhr
na ja, Du wirst ja wohl eine Kopie der Bewerbung haben.... die könntest Du dann ohne Weiteres als Nachweis dem Amt zukommen lassen.
Beitrag von liloma - 13.04.11 - 10:39 Uhr
Ja das habe ich wird das auch reichen?
Beitrag von sonne.hannover - 13.04.11 - 10:41 Uhr
gibt es denn eine Alternative ?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.04.11 - 10:42 Uhr
Schwer zu sagen. So ein Bewerbungsschreiben kann man ganz schnell schreiben. Und es heisst dann ja nicht, das dich wircklich beworben hast.
Bianca
Beitrag von liloma - 13.04.11 - 10:47 Uhr
Eben das ist es ja werden sie es mir glauben!?
Danke für die Antworten
Beitrag von windsbraut69 - 13.04.11 - 10:50 Uhr
Ruf doch einfach mal bei der Firma an und frag, ob sie den Eingang bestätigen können....
Beitrag von liloma - 13.04.11 - 10:59 Uhr
Da ist nichts Eingegangen sonst hätte mirt das Amt ja nicht gleich einen Anhörungsbogen geschickt!
LG
Beitrag von windsbraut69 - 13.04.11 - 11:28 Uhr
Na dann wirst Du wohl nix nachweisen können.
Ist schon eigenartig, dass Post verloren geht, oder?
Beitrag von eisperle - 13.04.11 - 13:36 Uhr
Stell dir vor Post kann sogar mal verloren gehen....
Beitrag von musterli70 - 13.04.11 - 11:02 Uhr
Das muss dem Amt reichen, sobald das Ding in der Post ist, ist es außerhalb Deines Verantwortungsbereiches, d.h. Du bist weder für die Schluderei bei der Post, noch für die Unordnung beim vermeindlichen Arbeitgeber verantwortlich.
Wenn sie bocken, oder kein Geld kommt, ab zum zuständigen Sozialgericht und EA stellen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.04.11 - 11:40 Uhr
Nun ja, Erzählen kann sie viel. Sie ist in der BEwispflicht
Beitrag von musterli70 - 13.04.11 - 13:22 Uhr
Nö, ist sie nicht, da reicht es völlig aus, wenn sie ne Kopie des Anschreibens hat.
Wenn das dem Amt nicht ausreicht, dann muss eben das Amt zukünftig die förmliche Zustellung durch den jeweiligen Gerichtsvollzieher zum entsprechenden Tarif zahlen, dies ist nämlich die einzigste Möglichkeit eine Zustellung richtig nachzuweisen und ich befürchte dem Amt wird dieser Weg zu teuer. ;)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.04.11 - 11:04 Uhr
So ein Schreiben kann man nachträglich schreiben und einfach kopieren.
Blöd ist das Amt ja auch nicht.
Bianca
