Hallo,
hab eine kurze Frage. Ich muss bis morgen einen Vortrag für die Schule ausarbeiten ausarbeiten. Fast fertig
Rechtliche Grundlagen im Kindergarten usw.
Im Praktikum war es nun so, dass Dinge wie Fiebermessen, Nägelschneiden usw. absolut tabu für die Erzieherinnen waren. Jetzt hab ich mich dumm und dämlich gegoogelt und keine rechtliche Grundlage dafür gefunden! Meine Mentorin kann ich leider nicht mehr erreichen um sie zu fragen. Ist also dringend!
Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen? Auf welcher Grundlage könnten solche Regelungen sein? Gilt Fiebermessen als Körperverletzung?
Tausend Dank!!!!!!!!!!!!!
Rechtliche Grundlage Fiebermessen, Nägelschneiden durch Erzieherin?
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Beitrag von zauber-maus - 13.04.11 - 14:09 Uhr
Beitrag von zauber-maus - 13.04.11 - 14:27 Uhr
Ich meine natürlich speziell das rektale Fiebermessen, falls das von Belang ist. Danke!
Beitrag von myimmortal1977 - 13.04.11 - 14:51 Uhr
Beim Nägelschneiden kann ich mir gut vorstellen, dass es dabei um die Verletzungsgefahr und daraus resultierenden Folgen geht. Der KiGa ist ja versichert. Und ich meine, dass sie bei solchen Handlungen ihren Versicherungsschutz in der UV verlieren würden.....
Zum Thema rektales Fiebermessen, fand ich nur eine Aussage, dass es eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen würde. Kann ich mir gut vorstellen, das es darin verankert ist. Nicht jedes Elternpaar, nicht jedes Kind läuft ja mit der Methode konform. Außerdem besteht bei der Methode, wenn nicht vorsichtig angewendet ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Darm. Das wiederum würde auch wieder die Versicherung und deren Leistungsverweigerung mit einschließen.
Ich glaube, da spielen mehrere Dinge eine Rolle....
Es soll in jedem KiTa Vertrag einzeln zusätzlich geregelt sein.
Ohne Garant auf Richtigkeit. Ist nur das, was ich aus dem Netz ausgegraben habe.
LG Janette
Beitrag von catch-up - 13.04.11 - 19:00 Uhr
Verlust des Versicherungsschutzes in der UV???
Was meinstn damit???
Beitrag von myimmortal1977 - 14.04.11 - 01:08 Uhr
Z. B. Unvallversicherung. Wenn Du entsprechende Suchkriterien im Netz eingibst, kommt was über die kita Regelungen in Bayern. Dort ist das Nägelschneiden (Folgeerkrankungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 15:45 Uhr
In den Kindergärten die ich kenne wird Fiebergemessen, Nägel und Haareschneiden daggegen ist verboten.
Beitrag von marion2 - 13.04.11 - 15:48 Uhr
Hallo,
frag mal andersrum:
Könnte das Unterlassen des Fiebermessens Folgen haben?
Ja, definitiv.
Versicherungen hin oder her - eine Erzieherin sollte nicht per Handtest entscheiden, ob sie den Notarzt informiert oder nicht.
Gruß Marion
Beitrag von carrie23 - 13.04.11 - 16:41 Uhr
Ich schätze die Erzieher könnten genauso gut im Ohr messen
Beitrag von marion2 - 13.04.11 - 19:55 Uhr
Ich schätze so ein Kindergarten gibt das Geld für ein Ohrenthermometer nicht freiwillig aus, wenn es auch ein Pothermometer tut.
Beitrag von ichbins04 - 13.04.11 - 20:51 Uhr
unser kindergarten hat ein ohrthermometer ein phillips thermoscan...
wue sonst soll das fieber gemessen werden???
mit handauflegen???
meine kinder lassen sich rektal nur von mir oder meinem mann das fieber messen....
ein gutes verlässliches ohrthermometer gehört zu jeder grundausstattung eines kigas / kita
gruß
Beitrag von cocoskatze - 14.04.11 - 04:27 Uhr
Es geht nicht darum, wie teuer ein entsprechendes Thermometer ist, sondern um die rechtliche Handhabe.
Rektale Themperaturmessung duch Erzieher/innen ist nicht erlaubt. Es ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Alternativ zur rektalen Temp. Kontrolle kann die Erzieherin axilar messen.
Beitrag von marion2 - 14.04.11 - 09:16 Uhr
Seit wann eigentlich?
Die Ohrthermometer gibts doch noch gar nicht so lange... das die Gesetzgeber so schnell auf Neuerungen reagieren
scheint mir etwas unwahrscheinlich
Beitrag von gh1954 - 14.04.11 - 09:20 Uhr
Von einem Ohrthermometer ist doch gar nicht Rede.
Beitrag von marion2 - 14.04.11 - 09:27 Uhr
Das Messen unter den Achseln ist ungenau - die Abweichung ist zu groß.
Beitrag von cocoskatze - 14.04.11 - 14:02 Uhr
Sie ist jedenfalls genauer, als das Hand auf die Stirn legen 
Es ist Aufgabe der Eltern, die genaue Themperatur zu ermitteln. Ein fieberndes Kind gehört nach Hause.
Und was nützt es der Erzieherin, wenn sie sagen kann, dass das Kind eine Temp. von 39,9° hat??
Um "Fieber" festzustellen reicht definitiv der axilar ermittelte Wert.
Beitrag von marion2 - 14.04.11 - 20:00 Uhr
Es nützt vielleicht wenig, wenn die Erzieherin feststellt, dass das Kind 39,9 hat, aber viel, wenn sie feststellt, dass es 40,1 sind. Wenn sie dann nicht den Arzt ruft, verklage ich sie nämlich.
Beitrag von cocoskatze - 14.04.11 - 22:29 Uhr
Sie hat nicht den Arzt zu rufen, sondern dafür zu sorgen, dass das Kind umgehend von den Eltern abgeholt wird!
Im übrigen würde ich eine Erzieherin verklagen, die sich das Recht rausnimmt, meinem Kind rektal die Temperatur zu messen
Beitrag von marion2 - 15.04.11 - 08:08 Uhr
Bei nem Arbeitsweg von fast 2 Stunden, willst du das nicht mehr.
Beitrag von westberliner - 14.04.11 - 13:32 Uhr
Vor allem aber: Wir reden hier von Erziehern und Erzieherinnen und den Popos von Kindergartenkindern. Aus etwas dermaßen Selbstverständlichem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu stricken, dass ist paranoid und ein sicheres Zeichen einer kränkelnden Gesellschaft.
Beitrag von cocoskatze - 14.04.11 - 16:36 Uhr
Du hälst es für selbstverständlich, dass dir jemand fremdes ein Thermometer ins Rektum schiebt???
Beitrag von pinklady666 - 13.04.11 - 16:32 Uhr
Hallo
Das rektale Fiebermessen ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und Nägelschneiden, Haareschneiden etc. sind Körperverletzung.
Liebe Grüße
Bianca
Beitrag von westberliner - 14.04.11 - 13:25 Uhr
Das ist ganz schön bitter, oder?
Es ist ein "Eingriff ins Persönlichkeitsrecht", wenn man bei einem kranken Kind rektal Fieber misst? Aber gegebenenfalls den vollgeschissene Hintern darf man ihnen schon noch abwischen, oder?
Wenn mein Sohn im Kindergarten krank wird, dann würd ich mir wünschen, dass alles Erdenkliche für ihn getan wird. Und wenn zur Einschätzung der Lage im Po Fieber gemessen werden muss, dann sollte das auch passieren.
Beitrag von marion2 - 14.04.11 - 13:44 Uhr
"Aber gegebenenfalls den vollgeschissene Hintern darf man ihnen schon noch abwischen, oder?"
Das wäre eine gute Frage fürs Philosophieforum. 
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1000%ig deiner Meinung
Beitrag von westberliner - 14.04.11 - 13:55 Uhr
PO-litik und Philosophie...
Beitrag von cocoskatze - 15.04.11 - 15:17 Uhr
Guten Flug
du kleiner Analfetischist.........................
