Hallo,
bin gerade dabei den Elterngeldantrag auszufüllen und habe eine Frage zur "Festlegung des Bezugzeitraums":
Ich möchte mir mein Elterngeld auf 18 Monate splitten lassen. Der Herr vom Amt meinte auch, dass dies möglich sei. Würde dann 6 Monate den vollen und 12 Monate den halben Elterngeldbetrag ausgezahlt bekommen.
Wie trage ich diese 18 Monate nun in den Antrag ein? Hier steht:
Festlegung des Bezugszeitraums:
- Lebensmonate des Kindes
1. bis 12. Lebensmonat
oder
- _____ bis einschließlich ______ Lebensmonat
_____ und ______ LM
Wo muss ich da mein Kreuzchen machen? Vielleicht gint es ja jemanden, der auch schon dieses Problem hatte. Würde mich über Hilfe sehr freuen. :)
Viele Grüße!
Elterngeldantrag Bezugszeitraum
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Beitrag von line181083 - 13.04.11 - 16:00 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 13.04.11 - 16:33 Uhr
Ich meine, das geht gar nicht so einfach.
Du mußt m. W. dann nach den ersten 6 Monaten für den Rest der Zeit die Splittung beantragen.
Warum teilt Ihr Euch das Geld aber nicht einfach selbst ein, wie es am besten paßt?
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 17:09 Uhr
Evtl. gehts ja gar nciht um die Aufteilung des Geldes, sondern um die 18 Monate die man z.B: beitragsfrei dann in der KK ist ;)
Sonst hast du natürlich Recht.
Beitrag von windsbraut69 - 14.04.11 - 09:26 Uhr
Stimmt, die Möglichkeit gibt es auch.
Meist geht es den Leuten, die hier fragen, aber tatsächlich nur um die Einteilung des Geldes und ich bin jetzt vom für mich wahrscheinlichsten Fall ausgegangen, dass die TE über eine GVK während des ruhenden Arbeitsverhältnisses in der gesamten Elternzeit versichert ist.
Beitrag von susannea - 13.04.11 - 17:08 Uhr
Bezugszeitraum ist immer maximal 1-14, was du verändern willst ist der Auszahlungszeitraum.
Du musst wie schon gesagt nach 6 Moanten beantragen, dass ab sofort gesplittet wird.
