Hallo zusammen,
ich frage hier mal für meine Eltern nach, weil google
mir nicht richtig weiterhilft

Also, Opa ist letztes Jahr verstorben und der Sohn zahlt die Beerdigung.
Ein Erbe gibt es in dem Sinne nicht, also kein Geld oder Wertgüter.
So, müssen alle Belege eigereicht werden oder gibt es einen Pauschbetrag der anzusetzten ist?
Wo wird das in der Steuererklä. eingetragen?
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
Peachii
Experten gesucht!!! Steuererklärung > Beerdigung absetzen?
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Beitrag von peachii - 14.04.11 - 10:10 Uhr
Beitrag von marion2 - 14.04.11 - 10:38 Uhr
Hallo,
das dürfte eine außergewöhnliche Belastung sein.
LG Marion
Beitrag von anja1968bonn - 14.04.11 - 13:03 Uhr
Hi,
ja, das gehört zur außergewöhnlichen Belastung. Unter
http://www.piloh.de/absetzen-beerdigungskosten.html
kannst Du nachsehen, welche Kosten genau absetzbar sind und welche nicht, Belege braucht's natürlich.
LG
Anja
Beitrag von susannea - 14.04.11 - 14:40 Uhr
Das gehört unter außergewöhnliche Belastungen und fast alle Ausgaben (also nur was notwendig ist, also kein Leichenschmaus!) sind absetzbar. Allerdings zählt das erst, wenn eine Grenze (ist bei jedem Individuell) erreicht ist.
Hier wäre eine gutes Steuerprogramm oder eine Steuerberater sicher hilfreich.
