Arbeiten ja oder nein - Elterngeld fürs 2te?

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Beitrag von kirschbluete83 - 14.04.11 - 15:22 Uhr

Hallo,
ich bin im Moment absolut unentschlossen, ob ich ab Juli (dann wird unser Sohn 1 Jahr) wieder arbeiten gehen soll oder wir doch direkt das Zweite planen, denn wir wollen keinen großen Altersabstand.
Wenn ich wieder arbeiten gehen würde, wäre es mir daher sehr unangenehm, wenn ich bald wieder schwanger werden würde. Andersherum habe ich bedenken, ob ich nach der Elternzeit wieder problemlos Fuß fasse.
Kann mir jemand erklären, wieviel Elterngeld ich für das 2te bekommen würde, wenn es vor dem 2. Geburtstag unseres Sohnes geboren würde?
Ich habe ein Jahr lang 914€ Elterngeld erhalten.
Ich danke euch sehr für eure Antworten und Meinungen.
Eure ratlose#kratz
Kirschbluete

Beitrag von kirschbluete83 - 14.04.11 - 15:30 Uhr

Achso ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass wir finanziell nicht zwingend auf mein Geld angewiesen sind.

Beitrag von gr202 - 14.04.11 - 15:48 Uhr

Willst Du denn wieder arbeiten??? Denn es ist eigentlich schon zu spät, zu kündigen, das hättest Du 3 Monate vor Ende der Elternzeit machen müssen. Oder hast Du länger Elternzeit beantragt und willst jetzt in der EZ arbeiten?

Hast Du denn eine Betreuung.

Das Elterngeld beträgt 65 % von Deinem Nettolohn + Geschwisterbonus, bis der Große 3 Jahre ist.

Gruß
GR

Beitrag von kirschbluete83 - 14.04.11 - 16:27 Uhr

Ich habe 3 Jahre EZ beantragt und überlegte jetzt zu verkürzen.

Betreuung, wäre mein Mann oder meine Mutter, je nachdem wann ich arbeiten müsste, meistens Wochenende.

Moment 65% von meinem Nettolohn habe ich doch fürs erste bekommen, beim Zweiten ist es doch weniger oder? Ist es nicht nur der Mindestsatz + Geschwisterkind, weil ich doch nicht gearbeitet habe oder?

Beitrag von littlequeen - 14.04.11 - 16:44 Uhr

Du bekommst nur die 65% von dem bereinigten Nettolohn der 12 Monate vor dem Mutterschutz für das zweite (falls in diese Zeit Monate vom Elterngeldbezug oder Mutterschutz fallen werden diese durch Monate vor dieser Zeit ersetzt) gehst du 1 Jahr vor dem Mutterschutz für das 2. Kind nicht arbeiten bekommst du nur den Mindestsatz+ Geschwisterbonus.

littlequeen

Beitrag von susannea - 14.04.11 - 17:03 Uhr

Verkürzen geht eh nicht, du kannst nur Teilzeit in Elternzeit arbeiten oder auf Freundlichkeit deines Chefs hoffen!

Das muss man sich vorher überlegen, deshalb nimmt man ja auch keine 3 Jahre gleich!

Es zählen wieder die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz (Mutterschaftsgeld gibts 13 Euro täglich) und Monate in denen es Elterngeld gab werden durch Monate vor dem 1. Mutterschutz ersetzt.

Also ohne genauere Angaben kann dir das keiner sagen!

Beitrag von kirschbluete83 - 15.04.11 - 09:10 Uhr

Achso das ist mir neu.
Danke für deine Antwort.