Hallo Ihr Lieben,
wir haben gegen unsere betriebskostenabrechnung fristgerecht Wiederspruch eingelegt. Wir müssen nachzahlen. Bis heute gibt es keine Einigung.
Heute erhielten wir Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Vermieter meint, wir hätten trotz Wiederspruch die Summe binnen der Frist zahlen sollen und später würde es bei einer Korrektur eine Auszahlung wieder an uns geben.
Stimmt das? Hätte ich das wirklich tun müssen?
Danke Lene
Wiederspruch gegen Bescheid-doch zu zahlen?
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Beitrag von rosacanina - 14.04.11 - 21:08 Uhr
Beitrag von gr202 - 14.04.11 - 21:15 Uhr
Nein, das stimmt nicht, mach einen Widerspruch (fristgerecht) zum Mahnbescheid.
Gruß
GR
Beitrag von jensecau - 14.04.11 - 21:31 Uhr
Hallo!
Wenn Du sicher bist, dass die Forderung nicht berechtigt ist, dann leg gegen den Mahnbescheid Widerspruch beim Amtsgericht ein. Danach geht es dann ins streitige Verfahren, sofern der Antragsteller innerhalb der gesetzten Frist den Anspruch begründet.
VG
claudine
Beitrag von kati543 - 14.04.11 - 21:51 Uhr
Also ich weiß nicht, wie es bei einer Betriebskostenabrechnung ist, ich weiß aber, dass es bei anderen Abrechnungen durchaus so üblich ist. Also man MUSS erstmal den "falschen" Betrag zahlen oder man beantragt eine Aussetzung der Zahlung gleichzeitig mit dem Widerspruch. Das ist beides unabhängig voneinander. Ist aber nur eine formale Sache. Wenn du natürlich dann nicht Recht bekommst, musst du Zinsen zahlen.
Beitrag von hasi1977 - 15.04.11 - 07:47 Uhr
Also ich kann auch nur sagen, dass es zum Beispiel bei der Umsatzsteuer auch so ist, dass man erst zahlen muss und dann alles eventuell korrigiert wird. Ihr hättet aber einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen können i.H. des vermeintlich falschen Betrages und bei Zustimmung hättet Ihr dann diesen erstmal nicht zahlen müssen...
Beitrag von manu-ll - 15.04.11 - 13:24 Uhr
Ich habe mal gelernt, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. auch bei Einlegen vom Widerspruch muss der Zahlung erstmal Folge geleistet werden. Ob das nun auf eine BK-Abrechnung auch zutrifft weiß ich aber nicht.
Manu
Beitrag von werner1 - 15.04.11 - 15:14 Uhr
Hallo,
ja, da ist es genauso.
Ausserdem ist ein Widerspruch ohne Belegeinsicht sinnlos.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von woodgo - 15.04.11 - 18:55 Uhr
Hallo,
Du mußt natürlich erst einmal zahlen, auf der Überweisung einfach UNTER VORBEHALT angeben.
LG
