wieviele Kranktage stehen einem zu?

Hallo,

ich habe eine Tochter, die schwerstbehindert ist, sie ist im KH, der Papa war jetzt schon 5 Tage mit bei ihr und müße eigentlich weiter bei ihr bleiben. ich bin zwar zuhause, kann aber nicht mit ins KH, da ich noch eine kleine 1/2 jährige Tochter habe, die ich noch stille.
Wieviele Tage kann man in unserem Fall beim Arbeitgeben für das kranke Kind krank machen? normal sind wohl 10?

LG Liseppel

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Hallo!

Wenn das Kind im Krankenhaus ist, bekommt man nicht die 10 Tage von der Krankenkasse bezahlt, da das Kind ja theoretisch versorgt ist im KH und dieses Krankengeld nur für zu Hause gezahlt wird, wenn sich sonst keiner um das Kind kümmern kann.
Das einzigste, was Dein Mann jetzt machen kann, ist entweder Urlaub nehmen (bezahlten, der wird dann vom Jahresurlaub abgezogen), unbezahlten Urlaub nehmen oder sich selbst krank schreiben lassen (was aber unfair ist).
Am besten ist, er sucht das Gespräch mit seinem Chef.
Und ruf mal bei der Krankenkasse an, die können euch da vielleicht noch einen Tip geben.

LG und alles Gute!

Yvonne

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Es gibt keine Sonderregelung für behinderte, schwerbehinderte oder schwerstbehinderte Kinder. Es gibt nur Sonderurlaub bei:
* todkranken Kindern
* plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen
Ansonsten steht dir kein Sonderurlaub zu. Natürlich kann jederzeit mit dem AG eine entsprechende Regelung getroffen werden. Möglichkeitenb gibt es viele. Allerdings solltet ihr immer bedenken, dass alle Arten des Sonderurlaubs unbezahlt sind.

Warum gehst du nicht zu deiner Tochter ins KH? Das Stillen kann doch kein Hinderungsgrund sein. Was hat deine Große denn? Ich frage, weil ich selber 2 Söhne habe, die immer beide bei mir waren. Der Große ist schwerbehindert und der Kleine schwerst mehrfachbehindert. Beide haben einen Altersabstand von 1 Jahr und 9 Monaten. Natürlich kommt es immer darauf an, was die Kinder haben.

Ansonsten hat dir meine Vorschreiberin schon die traurige Wahrheit geschrieben. Dein Kind ist im KH und hat damit eigentlich noch nicht einmal Anspruch auf die 10 Tage. Die Pflege ist Sache des KH. Die bekommen Geld dafür und müssen damit klar kommen.

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War dein Mann schon in Elternzeit mit deinem jüngsten Kind? Das wäre eine Alternative...aber das hättet ihr eher beantragen müssen.

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nimm Deine kleine Tochter halt mit ins KKH........red mit der Station und erklär die Lage. Dein Baby verursacht ja keine Mehrkosten!

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Selbst wenn sie Mehrkosten verursachen würde, kann ein gestilltes Baby immer mit.

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Hallo,

ich war jetzt zwei Mal mit meinem Sohn stationär im Krankenhaus und habe in beiden Fällen einen "Kinderkrankenschein" bekommen, dass war gar kein Problem für die Kasse.
Ich bin gerade ganz überrascht, dass hier so viele sagen, dass man fürs Krankenhaus diese Tage nicht bekommt #kratz
Also 10 Tage, die einem im Kalenderjahr ja zu stehen habe ich auf jeden Fall auch bekommen.

GrussGruss
Susanne

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Das kommt darauf an und ist wirklich Ansichtssache des Arztes. Der Arzt MUSS das nicht geben.

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Hallo Liseppel,

selbstverständlich bekommt man die 10 Krankentage (pro Jahr) wenn das Kind im Krankenhaus ist und zu Hause noch ein Kind versorgt werden muss. Allerdings nur bis zum 7. Geburtstag des Kindes oder aber wenn das Beisein eines Elternteils zur Gesundung beiträgt bzw. veranlasst worden ist.

Unser Mittlerer war schon öfters im Krankenhaus und mein Mann hat IMMER die Krankentage genommen und auch problemlos bezahlt bekommen.

Bin jetzt auch gerade etwas verwundert warum hier einige schreiben das ginge nicht.

LG
Moesha1409

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Hallo,

ich lese deinen Beitrag erst jetz, deshalb jetz erst meine Antwort.

Die Zeit in der dein Mann ins Krankenhaus mit aufgenommen wird, werden NICHT auf die Krankengeldtage wegen Erkrankung des Kindes angerechnet! Diese zählen separat und sind unbegrenzt. Angerechnet werden nur die Tage, an denen das Kind krank aber DAHEIM ist!!!

Ihr benötigt nur eine Betätigung des KH, dass die Mitaufnahme tatsächlich medizinisch notwendig ist. Dein Mann müsste dann auf Arbeit unbezahlten Urlaub wegen Mitaufnahme ins KH nehmen und kriegt von der Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet (vermutlich begrenzt auf das kalelndertägliche Höchstkrankengeld) . Da deine Tochter ja noch nicht im schulpflichtigen Alter ist, kann es sogar sein, dass eine Bestätigung, dass die Mitaufnahme med. notwendig ist gar nicht verlangt wird. Gute KK setzten dies bei einem Kind, das noch so jung ist, voraus und brauchen nur eine Bestätigung von wann bis wann das Kind im KH war und der Papa anwesend war, bzw. wenn das Kind bei der gleichen Kasse wie der Papa versichert ist, sehen die Mitarbeiter ja von wann bis wann die Kleine im KH war und benötigen gar nichts mehr extra.

Ich hoffe meine Antwort kommt nicht zu spät und ich konnte dir helfen.

LG und alles Gute für deine Maus! #liebdrueck

Julchen

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Hallo,
habe 3 Zwerge 2 davon Herzkrank und ich bin alleinerziehend.Ach so ich arbeite auch!Also meine Hausärztin schreibt mir in solchen Fällen immer einen Schein das ich bei dem jeweiligem Kind bleiben muß,trotz KKH Aufenthalt und es war nie ein Problem.


Nadine

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Danke für Eure Auskünfte.

bei meiner Tochter ist es schon wichtig,dass einer von uns mit dabei ist, schon wegen der geringen Toleranz Fremden gegenüber...sie krampft dann immer sehr schnell und bekommt Atemnot. Auch für die "Komunikation" ist es sehr wichitg, da außenstehende schlecht unterscheiden können ob ihr was gefällt oder weh tut.

Danke nochmal.
LG Liseppel