Hallo,
ich möchte meinen AG um Erlaubnis bitten, dass ich bis zu 30Std/Woche arbeiten gehen kann. Wie verfasse ich so ein Schreiben?
Ich hab noch keinen Job in Aussicht.
LG
Jasmin
In EZ dazu verdienen, wie Schreiben an AG verfassen bzgl "Erlaubnis"?
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Beitrag von knuffel84 - 15.04.11 - 19:41 Uhr
Beitrag von susannea - 15.04.11 - 20:17 Uhr
Warum willst du nicht beim AG arbeiten gehen?
Beitrag von knuffel84 - 15.04.11 - 20:24 Uhr
Warum werden hier eigentlich immer Gegenfragen gestellt? 
Mein Arbeitsverhältnis endet zum Ende der EZ! Wurde vom Gericht so entschieden.
Beitrag von susannea - 15.04.11 - 20:31 Uhr
Weil das für das Schreiben einen erheblichen Unterschied macht, ob ich da nicht arbeiten will oder der AG es nicht will oder ich auf Grund der Entfernung da nicht arbeiten kann usw.
Ich würde es wohl so schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund des angeschlagenen Verhältnisse zwischen AN und AG gehe ich davon aus, dass eine Teilzeitarbeit in Elternzeit von mir bei Ihnen nicht in Betracht kommt. Ich bitte daher um ihre Zustimmung zur Teilzeitarbeit bei einem anderen AG."
Beitrag von knuffel84 - 15.04.11 - 20:35 Uhr
Hm, warum ist das denn so ein großer Unterschied?
Ich denke das Interesse ist von beiden Seiten nicht vorhanden, da es in dem Rechtsstreit schon um Geld ging, welches mein AG mir noch geschuldet hat.
Beitrag von susannea - 15.04.11 - 22:15 Uhr
Weil du es in anderne Fällen nicht wirklich begründen könntst warum da nicht arbeiten aber woanders schon.
Dementsprechend könnte der AG ja dann sagen, dass er einen selber beschäftigen will usw.
Beitrag von windsbraut69 - 16.04.11 - 11:32 Uhr
Das denkst Du, WIR hier können es aber nicht wissen!
Wenn man von "normalen Verhältnissen" ausgeht, hätte der Personalbedarf Deines Arbeitgebers Vorrang, das ist in dem Zusammenhang schon wichtig.
Beitrag von knuffel84 - 16.04.11 - 18:34 Uhr
Ok, ich weiß das er keinen Bedarf hat
Beitrag von windsbraut69 - 17.04.11 - 09:32 Uhr
Das kann aber er entscheiden.
Wenn er Dir eins auswischen will, hat er eben vielleicht doch Bedarf.
Beitrag von parzifal - 17.04.11 - 09:02 Uhr
"Warum werden hier eigentlich immer Gegenfragen gestellt?"
Vielleicht um Sachverhalt zu erfahren um eine Frage korrekt beantworten zu können?
Beitrag von sternenforscher - 15.04.11 - 23:15 Uhr
Ich habe geschrieben
... wie telefonisch besprochen, bitte ich um Arbeitgeberfreigabe für eine Nebenbeschäftigung während meiner Elternzeit. Ich werde ab XX.XX 2011 als XX bei XX arbeiten.
Ist in der Regel kein Problem und bedarf nur einer eigenhändigen Unterschrift. Jedenfalls bei meinem AG. Sonst ruf doch dort in der Perso mal an und frag nach. Hab ich auch getan.
LG Tanja
Beitrag von knuffel84 - 16.04.11 - 11:17 Uhr
ok, dank dir.
Ein persönliches Gesprächt ist mit meinem AG leider nicht möglich, da die Fronten sehr verhärtet sind. Ich schicke einfach das Schreiben ab und warte ab was passiert... wenn er sich in 4 Wochen nicht rührt, muss ich ja nicht länger auf sein OK warten
