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Hallo,

wenn der Mann bei der Bundeswehr arbeitet und Soldat ist genießt er freie Heilfürsorge und die Familie ist zu 70% (die Kinder zu 80 %) Beihilfe berechtigt - der Rest wird über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Von daher kann es tatsächlich sein, dass sie für die verbleibenden 20/30% nicht versichert sind. Die gesetzliche KK greift hier nicht (bzw. im besten Fall nur für die Mutter), da die Kinder immer über den Ehepartner versichert werden, der am meisten verdient, in diesem Fall wohl der Vater!

Das ist einer der wenigen Fälle in Deutschland, wo tatsächlich die Krankenversicherungspflicht nicht greift.
Zuschüsse gibt es - glaub ich - nicht.

lg Jule!

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Stimmt so nicht. Die Beihilfe verlangt mitlerweile eine Versicherung für die Restlichen 20/30% .

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Jetzt weiß ich, in welche Richtung ich recherchieren muss, bevor ich das Thema vorsichtig anschneide.

thx krumelkeks

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Hallo,

ich hoffe, du liest es vielleicht noch.

Also wenn der Vater doch bei der Bundeswehr ist, dann bezieht er doch Freie Heilfürsorge von seinem Dienstherrn und muss doch eigentlich nachweisen, dass er pflegepflichtversichert ist. Die Familienangehörigen haben Beihilfeanspruch und müssten nur noch die Restkostenabsicherung machen. D.h. das was die Beihilfe nicht übernimmt selbst zahlen oder bei der privaten KV eine Restkostenversicherung abschließen.

Und seit einigen Jahren gibt es die KV-Pflicht in Deutschland. Selbst jemand, der die Beiträge für den Basisschutz nicht zahlen kann, wird versichert. Der Beitrag wird dann von den Krankenkassen ausgeglichen.

Also egal wie schlimm die finanzielle Situation bei denen ist, einen Basisschutz sollten sie eigentlich immer erhalten. Sonst würde es ja mit dem Gesetz nicht passen.

LG

Lumidi