Vorsteuern zahlen während der Elternzeit?

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Beitrag von giaco - 18.04.11 - 21:21 Uhr

Hallo Ihr Alle,

habe eben meinen Einkommensteuerbescheid bekommen, darin steht, ich soll Vorsteuern zahlen vierteljährilich. Nun arbeite ich aber quasi nicht und bin in der Elternzeit. Kann ich das irgendwo angeben oder muss ich erstmal zahlen?

LG

Giaco, Freiberuflerin

Beitrag von susannea - 18.04.11 - 21:52 Uhr

Klar, du schreibst einfach einen Widerspruchzu dem Steuerbeschied und schreibst rein, dass du voraussichtlich keine EInkommen haben wirst durch die Geburt deines Kindes.

DAs sollte eigentlich reichen.

Beitrag von bemmchen - 19.04.11 - 14:54 Uhr

huhu,

zu allererstmal: Vorsteuer sind ein reiner Umsatzsteuerlicher Begriff und haben Einkommensteuerlich gar nichts zu suchen.

Das was du meinst sind einfach Vorauszahlungen...keine Vorsteuern.

Du kannst zum Beispiel einen Antrag auf Herabsetzung dieser ESt-Vorauszahlungen an das Finanzamt schreiben. Mit der Begründung diese entweder zu senken oder ganz auf 0 € zu setzen aufgrund der Elternzeit. Solltest allerdings beachten, das das Elterngeld in vollem Umfang zum Progressionsvorbehalt zählt und somit den Steuersatz erhöht. Es kann also zu einer deftigen nachzahlung kommen. Da wäre es doch besser ersteinmal in den sauren Apfel zu beißen und Vorauszahlungen zu leisten (kannst sie ja wie oben geschrieben etwas herabsetzen latzen, das es nicht mehr so viel ist).