Hallo
tut mir leid, es passt nicht in die Kategorie.
es hat morgen hier sturm geklingelt, mein sohn ist aber erst 3 wochen alt und war die ganze Nacht wach und ich habe nicht aufgemacht weil ich noch geschlafen habe.
Jedenfalls wurde es ziemlich laut in Treppenhaus und ich habe gehört, dass ein Gerichtsvollzieher kam und bei den Nachbarn geklingelt hat.
Ich weiß ich hätte dann aufmachen sollen, aber ich habe mich dann nicht getraut.
Er fing sofort an, meine Nachbarin auszufragen. Wie viele Kinder ich hätte, wann sie mich zuletzt gesehen hat, wo ich zu dieser Zeit normalerweise wäre.
Dann der hammer, er fing an ihr alles zu erzählen!!
An meinem alten wohnort wäre ich auch schon nicht an die Tür gegangen, ich hätte ja soviele schulden und hätte schon 2 mal eine EV abgeben müssen. Wenn ich so weiter machen würde, wird mir mein Kind weggenommen. Ich wäre so eine schlimme Person.
Darf er das denn alles meiner Nachbarin erzählen?? Ich bin erst hier her gezogen und hier erzählen sich die leute alles!!
Fällt sowas nicht unter Datenschutz???
Er hat ihr so viele Details erzählt, muss das denn sein?
Ja, ich weiß das ich feige bin und hätte an die Tür gemusst. Aber abgesehen davon, darf er sowas doch nicht oder?
LG
Darf er das?
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Beitrag von wasmachen?..... - 19.04.11 - 10:41 Uhr
Beitrag von sweetdreams85 - 19.04.11 - 10:46 Uhr
hallo,
nein darf er nicht. Datenschutz.
Beitrag von redrose123 - 19.04.11 - 10:46 Uhr
Ich tendiere zu nein. Würd da anrufen und mich beschweren, und Ihn dann auch eben reinlassen, wenn er immer kommt und du nie aufmachst wirds nicht besser.....
Such dir im gleichen Atemzug einen Schuldenberater zu Rate wie du dein Problem in den Griff bekommst.....
Beitrag von agrimonia - 19.04.11 - 10:48 Uhr
Hallo,
Nein, das darf er nicht. Ich würde da Beschwerde einreichen.
Abgesehen davon, würde ich Dir gerne raten eine Schuldnerberatung auf zu suchen, damit Du zeigst, dass Du gewillt bist etwas an Deiner finanziellen Situation zu ändern. Wegen Schulden kann einem das JA zwar nicht das Kind wegnehmen, aber es macht einen besseren Eindruck, und Du hast was in der Hand.
LG Agrimonia
Beitrag von nöö - 19.04.11 - 11:04 Uhr
nein, das darf er nicht.
Aber dein Leben wird sich nicht verbessern, wenn du einfach die Tür nicht aufmachst.
Ich verstehe nicht, wie man in so einer prekären finanziellen Situation auch noch ein Kind in die Welt setzen kann

Null Verständnis. Machst dir nur Sorgen um deinen "Ruf" anstatt mal dein Leben zu regeln. Armes Kind...
Beitrag von ooojuleooo - 19.04.11 - 13:30 Uhr
Du weißt doch gar nicht was vorgefallen ist... Lass deinen Frust woanders ab...
Beitrag von anira - 19.04.11 - 11:27 Uhr
2 möglichekeiten
ich würde die nachbarin sagen das es dein ex freund war ihr hattet mal was usw und er nun immer wieder versucht dich fertig zu machen durch seinen job
und nein darf er nicht
du kannst den anderen weg gehen
eine beschwerde einreichen usw
weil er ging devintiv zu weit
du kansnt schon dafür sorgen das er richtig richtig ärger bekommt
dazu müsste aber deine nachbarn dann mit gegen ihn aussagen
such dir aus was dir besser gefällt für ne lösung
und kümmere dich um deine probleme
Beitrag von redrose123 - 19.04.11 - 11:33 Uhr
Könnte sie tun, aber er wird ihr sicher seinen Ausweiss gezeigt haben dann steht sie nicht nur als Frau da die den GV nicht reinlässt sondern dazu noch als Lügnerin.
Beitrag von windsbraut69 - 19.04.11 - 11:48 Uhr
Ganz blöde Idee, zu behaupten, sie hätte was mit dem Gerichtsvollzieher gehabt und der würde ihr jetzt eins auswischen wollen.
Beitrag von ajl138 - 19.04.11 - 11:30 Uhr
Nein,das darf er sicherlich nicht.
Aber ich ch versteh dich leider nicht.
Du hast seit einiger Zeit Schulden,setzt ein Kind in die Welt,bist anscheinend nicht bereit dein Leben zu regeln und dann machst du dir echt Sorgen um deinen Ruf???
"Guten" Ruf kann man ja nichtmal schreiben,denn den hast du aus eigener Schuld wohl wirklich nicht.
Laß weiter die Tür zu,wenn der Gerichtsvollzieher davor steht und du darfst deinen Sohn bald im Knast betüdeln.
Du bist nicht feige du bist schlichtweg einfach nur dumm!
Beitrag von ppg - 19.04.11 - 11:51 Uhr
Sorry, meine Liebe, netter Versuch, aber Fake!
Gerichtsvollzieher kündigen ihre Besuche schriftlich an!
Ute
Beitrag von piperpims - 19.04.11 - 11:57 Uhr
Das ist nicht richtig. Es bleibt jedem Gerichtsvollzieher selbst überlassen, wie er agiert. Eine Ankündigung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Beitrag von schnuffelschnute - 19.04.11 - 12:06 Uhr
Das ist nicht zwingend der Fall.
Beitrag von tritratrullalala - 20.04.11 - 22:27 Uhr
Habe ich bei meinem Ex-Ex genauso erlebt - ohne Vorankündigung um 7.30 Uhr stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Beitrag von piperpims - 19.04.11 - 12:00 Uhr
Was willst Du denn in so ein Beschwerde reinschreiben?
Ich habe absichtliche die Tür nicht aufgemacht und dann gelauscht? Das macht die Sache nur schlimmer und immer teurer für Dich.
Wenn Du nicht in der Lage bist, Dir selbst zu helfen, dann lass Dich beraten zum Wohle deines Kindes.
Beitrag von schnuffelschnute - 19.04.11 - 12:07 Uhr
Man könnte reinschreiben, dass man die Tür nicht geöffnet hätte, weil man z.B. noch in Schlafkleidung war
Beitrag von imzadi - 19.04.11 - 12:58 Uhr
Da könnte man aber durch die Tür rufen das er einen Moment warten soll. Ganz schwache Ausrede.
Beitrag von schnuffelschnute - 19.04.11 - 13:00 Uhr
Aber immerhin ein Versuch
Beitrag von kathi.net - 19.04.11 - 13:10 Uhr
Na wie denn nun? Nicht aufgemacht, weil du noch geschlafen hast? (Hats du dann dein Bett neben der Wohnungstür?)
Oder weil du dich nicht getraut hast?
Und wenn du die EV schon abgegeben hast ist es doch egal. Das ist doch sowieso öffentlich einsehbar.
Beitrag von sarahjane - 19.04.11 - 14:22 Uhr
Nein, darf er nicht. Aber Du und Dein Partner dürft es auch nicht unterlassen, Rechnungen zu bezahlen.
Beitrag von manavgat - 19.04.11 - 16:06 Uhr
Nein.
Gruß
Manavgat
Beitrag von rmwib - 19.04.11 - 16:09 Uhr
Nö- aber DU darfst 1. Deine Rechnungen bezahlen und 2. DIE TÜR ÖFFNEN wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Was dachtest Du, was er mit Dir macht, Dich auffressen?
Geschieht Dir recht, dass er die Nachbarn vollgequatscht hat, hätt ich an seiner Stelle auch, wenn jemand so frech wie Du meine Arbeit behindert.
Beitrag von tigaluna - 19.04.11 - 20:51 Uhr
Das du die Tür nicht aufgemacht hast war natürlich nicht gut. Das man aber eine gewisse Angst vor diesem Besuch hat kann ich verstehen (auch wenn es nicht nötig ist). Das er gequatscht hat ist natürlich unter aller Kanone. Üblich ist es aber Fragen zu stellen (auch an Nachbarn), um die Situation zu erkennen- Aber natürlich ohne Dinge von dir zu nennen, sowas gehört sich einfach nicht. Ein Gerichtsvollzieher muss sich auch nicht anmelden. Ruf ihn an, bitte ihn zu kommen, um die Sache zu klären. Wenn du nichts tust, dann beantragt "er" einen Haftbefehl zur Abgabe der EV. DAS bringt dir noch mehr ärger ein. Wenn du nicht in der Lage bist zu zahlen, dann gib die EV ab. Dann ist die Sache für ihn erledigt und er geht wieder. Unabhängig davon solltest du dir Hilfe bei der Schuldnerberatung holen. Viele Gläubiger lassen sich auch auf Ratenzahlung ein. Tu was, auch damit du deinem Kind ein geregeltes Leben bieten kannst.
Beitrag von besserwisser - 19.04.11 - 23:02 Uhr
1. Dafür sorgen, dass man alles was man "kauft" auch bezahlt. Auch Dienstleistungen bzw. "nicht anfassbare" Güter (Strom, Frisör etc.) gehören dazu.
2. Dafür sorgen, dass es einem Kind an nichts fehlt, wenn es auf der Welt ist BEVOR man eins zeugt.
EPIC FAIL!
Was dabei aber NIE bedacht wird:
2 Menschen, die nicht arbeiten gehen bekommen durchschnittlich 3 Kinder. So, dann wird das "über die Verhältnisse leben" erst Recht weitergemacht, den Kindern soll's ja gut gehen. Schulden werden immer mehr, bezahlen kann man sie nicht. Mit dem Gerichtsvollzieher duzt man sich schon...
Dann haben wir schonmal 4-6 Menschen, die so "Leben"... Die bekommen dann natürlich später auch Kinder... So mit 15-18 Jahren das erste (natürlich bevor die Schule beendet wurde)... Die leben dann auch über ihre Verhältnisse (bei den Eltern hat's ja auch geklappt)... Den eigenen Kindern solls ja auch nicht schlecht gehen... Der Gerichtsvollzieher kommt dann auch öfter und sagt: "Ach, ich erinner mich noch an dich, bist du gerade mal bis zu meinem Knie gegangen.".
3. Generation: 2 Großeltern, 3 Kinder, 9 Enkelkinder...
Und so weiter und so fort...
Dann gibt's Menschen, die überlegen. Die Denken weiter als man sie selbst werfen könnte. "Ach, ich mach lieber erst meine Schule fertig... Vielleich will ich später auch noch studieren... meinen Kindern soll es ja mal (wirklich) gut gehen..."
10 Jahre später... toller Beruf, toller Ehepartner, finanziell abgesichert...
"Oh, jetzt ein Kind zu bekommen, wäre ja nicht sinnvoll... Wirtschaftskrise und die ganze Gewalt auf den Straßen... Dann hier Atomkraftwerk kaputt... Nein, wir warten noch..."
Tja... Dann sind die 50 und haben mit viel Glück wenigstens ein Kind zur Welt gebracht... wenn überhaupt...
Was ich damit sagen will: Irgendwann ist keiner mehr da, der die Kassen für das Kindergeld, ALG und HartzIV füllt...
Einfach mal den Film "Idiocracy" schauen... gibt's auch in der Videothek... Und ich weiß, dass ihr den neusten 52" Fernseher, eine Playstation 3 (wegen BlueRay) etc. habt... ;)
Darwin hatte leider Unrecht, was die Selektion an geht und Recht mit dem "Instinct der Sympathie"...

So... und jetzt werde ich diesen Thread nicht mehr lesen, weil ich genau weiß, welcher "Schlag" von Menschen jetzt hier total entrüstet antworten wird ;) und ich weiß, dass mit "denen" keine sachliche Diskussion geführt werden kann...
Beitrag von mirakulix - 21.04.11 - 19:27 Uhr
ich arbeite seit fast 20 Jahren beim Rechtsanwalt. Und soll ich Dir mal ganz ehrlich was sagen? Irgendwann hat man die Schnauze voll.
Zum Thema dürfen oder nicht: er darf es wohl nicht. Aber DU sitzt an der falschen Stelle um darüber urteilen zu dürfen. Darf man andere Leut um ihr Geld bringen?
