Huhu ihr Lieben,
ich soll ein formloses Schreiben für meinen Arbeitgeber fertig machen bzgl Elternzeit.
Wie schreib ich das am Besten?
BSP: Sehr geehrter Herr XYZ, ich werde 1 Jahr in Elternzeit gehen nach der Entbindung von meinem Kind (vorraussichtlicher Termin 07.07.2011)
Klingt doch irgendwie total bescheuert oder?!
Lg Catie und Hasi 29 SSW
Schreiben für Arbeitgeber
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Beitrag von catie0311 - 19.04.11 - 11:24 Uhr
Beitrag von cutes1985 - 19.04.11 - 11:38 Uhr
Hallo,
ich habs so geschrieben,
Sehr geehrter Herr Xy,
mit heutigem Datum beantrage ich Elternzeit vom (voraussichtlichen Geburtstermin) xx.xx.2011 bis einschließlich xx.xx.xxxx.
Ich bitte um Bestätigung meines Antrages.
MFG
Dann musst du sowieso eine Kopie der Geburtsurkunde nachreichen und alles wird dann auf den Tag datiert, an dem dein Kind geboren wurde.
Lg
cuteS1985 mit Alexia 5 J. u. Sara 13 Monate
Beitrag von catie0311 - 19.04.11 - 12:43 Uhr
schreibst du dann vom 07.07.2011-07.07.2012 oder vom 07.07.2011-06.07.2012?
Beitrag von cutes1985 - 19.04.11 - 20:34 Uhr
vom 07.07.2011 bis 06.07.2012
Beitrag von loonis - 19.04.11 - 11:43 Uhr
Ich würde mich immer erst NACH d. Geburt festlegen ,man weiss ja nie ...
Habe auch einen formlosen Antrag geschrieben...
Sehr geehrte....
Hiermit beantrage ich für 12 Mon. Elternzeit ...mit Datum usw.+ Geburtsurkunde des KIndes ...
LG Kerstin
Beitrag von ichbins04 - 19.04.11 - 12:54 Uhr
hallo,
du kannst dich mit der elternzeit festlegen bis spätestens 1 woche NACH der geburt deines kindes.
ich würde da in der 29. woche gar nie nichts machen !!!
generell immer !! erst nach der geburt festlegen.....
du weisst nicht , was sein wird... etc.
und dann würde ich 2 jahre mitteilen und gleichzeitig mitteilen, das du ab dem 2. jahr ez. in teilzeit arbeiten willst.....
somit kannst du dann das 3. jahr ohne zustimmung des ag direkt hinten dranhängen.... wenn du es benötigtst/möchtest..
gruß
Beitrag von catie0311 - 19.04.11 - 13:05 Uhr
Aber denn wird doch mein Gehalt also die 67 % auf 2 Jahre gesplittet - d.h. 33,5% pro Monat?!
Beitrag von ichbins04 - 19.04.11 - 13:07 Uhr
nein, das elterngeld wird nur gesplittet, wenn du es willst.....
du kannst ab dem 2. jahr sowieso anrechnungsfrei dazuverdienen, wenn du das eg gesplittet hast.
du darfst während der ez nur nicht mehr als 30 h in der woche arbeiten.
Beitrag von catie0311 - 19.04.11 - 13:36 Uhr
versteh ich nicht wirklich.... :(
Ich gehe dann 2 jahre in elternzeit offiziell.... kriege BEIDE Jahre 67%?!
Und kann AUCH NOCH teilzeit arbeiten gehn?! Oder krieg ich dann im 2 Jahr nur das was ich in ner 30h Woche verdiene.... ?!
Beitrag von ichbins04 - 19.04.11 - 13:44 Uhr
hallo,
nein du bekommst im 2. jahr nur elterngeld wenn du deinen anspruch auf 2 jahre splitten lässt. dann bekommst du in den 2 jahren monatlich die hälfte.
du darfst aber immer !! egal ob du das eg auf 2 jahre splitten lässt oder nicht ab dem 2. jahr elterngeld ohne abzüge dazuverdienen.
das heißt: du reichst 2 jahre ez ein, und du splittest das geld NICHT, dann lebst du ab dem . jahr von dem geld was du mit deiner teilzeitstelle verdienst.
oder du reichst 2 jahre ez ein, und splittest dein eg auf 2 jahre, dann hast du im 2. jahr zum gesplitteten eg zusätzlich ohne abzüge das geld deiner teilzeitstelle DAZU.
gruß
Beitrag von catie0311 - 19.04.11 - 14:19 Uhr
Ähm gibts irgendwie ne Stelle wo ich mir das alles nochmal Direkt erklären lassen kann und unter Umständen was vorweisen kann für meinen AG?
Beitrag von ichbins04 - 19.04.11 - 14:24 Uhr
kuggst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
Beitrag von susannea - 19.04.11 - 23:09 Uhr
Elternzeit hat nichts mit dem Elterngeld zu tun, das eine meldet man beim Ag an, dass andere beantragt man und es ist relativ unabhängig voneinander!
Beitrag von susannea - 19.04.11 - 23:11 Uhr
1. Macht man das erst nach der Entbindung damit man die Daten hat und weil man nie weiß was passiert.
2. Beginnt Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, nicht nach der Entbindung
3. Benötigst du eine schriftliche Bestätigung vom AG und man meldet Elternzeit auch an und sagt nicht, was man macht.
4. Meldet man nur eine Jahr nur an wenn man im 2. Jahr mehr als 30h/Woche arbeiten will!
