Hallo zusammen...
eigentlich hab ich schon rausgefunden wie das bei mir läuft aber meine Kollegin / unsere Leitung steht da komplett auf dem Schlauch und vielleicht hat jemand von euch mir einen offiziellen Link wo ich was ausdrucken und ihr vorlegen kann..
und zwar:
vertraglich hab ich eine 20 stunde woche und 5 arbeitstage.. macht also 4 h /Tag
jetzt haben wir das aber mit ihr so abgesprochen ( und chef war auch einverstanden) das ich meine 20 stunden auf 4 tage verteile und 5 stunden arbeite.. da es so für alle vom vorteil ist...
nuuun ist es ja diese und nächste woche so das je 1 feiertag ist.. ich arbeite in beiden wochen meine 20 h voll und die vollzeitdamen nur 32.. (statt 40) ich hab heute angesprochen das ich das unfair finde und es gab riesen disskussion..
wir haben dann mit einem kollegen der auch arbeitgeber ist gesprochen und der meinte.. ist doch klar, ich hab im vertrag ne 5 tage woche also muss ich 4 stunden gutgeschrieben bekommen ...
naja sie hat es so einigermassen angenommen, aber ich würd ihr gerne etwas vorlegen um das auch zu beweisen...
bitte bitte ich hab auch schon gesucht, aber ich finde nur foreneinträge und das ist ja keine offizielle seite...
vielen dank an alle schon mal
lg saraki
20 h / Woche, suche link bzgl. Feiertage
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Beitrag von saraki - 20.04.11 - 14:41 Uhr
Beitrag von florida-sun - 20.04.11 - 14:56 Uhr
Hallo,
warum arbeitest Du in den zwei Osterwochen jeweils 20h voll? Hast Du keine festen Tage? Wenn Du jetzt zB immer Mo-Do 4x5 Std arbeiten würdest, hättest Du in der 1. Woche 20h, zweite Woche aber nur 16h.
Ansonsten: ich arbeite auch immer zwei volle, feste Tage die Woche. Ich würde micht aber nie beschweren, wenn die Feiertage nicht auf meine Arbeitstage fallen, ich glaube mein Chef würde mich direkt rauswerfen..... Vielleicht habe ich dann ja nächstes Jahr Glück und alle Feiertage fallen auf meine Arbeitstage.
florida
Beitrag von saraki - 20.04.11 - 15:06 Uhr
hätte ich einen festen freien tag und der würde auf einen feiertag fallen.. ja das wäre pech und würde ich auch so annehmen..
aber ich hab ja eine 5 tage woche, mache aber in 4 tage je 1 überstunde um dann den 5. frei zu haben.
ich werde immer eine woche vorher eingeteilt wie ich arbeiten muss, kommt immer auf programm ( arbeite im Op) und personalstand an...
also hab ich keinen festen tag frei und nur weil feiertag ist hat meine kollegin das als meinen freien tag deklariert... das geht ja nicht, so würde ich in beiden wochen 20 h arbeiten und hätte also keinen feiertag so wie die anderen...
ich könnte natürlich auch in den 4 tagen nur für 4 stunden hingehn, aber das wäre quatsch, ich muss fast 80 km fahren am tag...
ich bin wirklich flexibel und komm auch immer früher und bleib auch mal länger wenns an hilfe mangelt.. aber irgendwo hörts halt auf, das sind 8 stunden die ich in 2 wochen der klinik schenke... ich will einfach nur das es gerecht zugeht...
lg
Beitrag von florida-sun - 20.04.11 - 15:13 Uhr
Hallo,
na da haben wir ja eben gleichzeitig geschrieben!
In dem Fall würde ich das auch so sehen, dass Du 1/5 Deiner Wochenarbeitszeit gutgeschrieben bekommen müsstest, hier also 4 Std. Mit einem Gesetzestext kann ich allerdings in dem Fall nicht dienen...
Viele Grüße
florida
Beitrag von parzifal - 22.04.11 - 09:28 Uhr
"ich könnte natürlich auch in den 4 tagen nur für 4 stunden hingehn, aber das wäre quatsch, ich muss fast 80 km fahren am tag..."
Dann hättest Du doch aber einen bezahlten Feiertag. Wieso ist das Quatsch?
Beitrag von alex_22_nrw - 22.04.11 - 09:44 Uhr
Die Überstunden kann sie sich dann aber für ein anderes mal aufsparen...also hat sie 24 Stunden, wenn der Chef das so macht...oder?
Lg
Beitrag von saraki - 22.04.11 - 10:21 Uhr
wie kommst du auf 24 stunden ??
Beitrag von saraki - 22.04.11 - 10:30 Uhr
ich habe in der woche jetzt 16 soll stunden, aber gearbeitet hab ich 20... also hab ich 4 überstunden (16 + 4 = 20)...
Beitrag von saraki - 22.04.11 - 10:28 Uhr
weil ich für 4 h arbeit... 1,5 h fahrt hätte am tag...
aber ich hab zu meiner chefin schon gesagt.. wenns das nächste mal wieder disskussionen gibt, dann mach ich das so... dann muss ich das halt in kauf nehmen ...
naja jetzt hat es sich ja geklärt... habe 2 mal 4 stunden gutgeschrieben bekommen... 
lg
Beitrag von parzifal - 22.04.11 - 14:07 Uhr
Da dies Deine Lieblingslösung ist freut mich die Lösung.
Gruß
parzifal
Beitrag von florida-sun - 20.04.11 - 15:06 Uhr
Hallo,
ich nochmal:
EntfZG §2 Abs. 1: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Dh das Du dann Dein Gehalt fortgezahlt bekommst, wenn der Feiertag auf einen Deiner Arbeitstage fällt. Wenn nicht, Pech gehabt.
Da Du nach Absprache mit Deinem Chef die Arbeitstage von 5 auf 4 verringert hast (bei gleicher Stundenzahl) würde ich mal äls Änderung des Arbeitsvertrages interpretieren. Will heissen dass Du Dich mE nicht mehr auf den alten Vertrag berufen kannst in dem noch 5 Tage standen.
Grüße
florida
Beitrag von saraki - 20.04.11 - 15:16 Uhr
ich werde aber wenn ich urlaub nehme auch mit 5 tagen in der woche gerechnet... wie es halt immer noch im vertrag steht..
und der kollege sagte, es gilt was im vertrag steht, was wir unter uns ausmachen spielt keine rolle... ich könnte also von heut auf morgen sagen, ich komm in zukunft an 5 tagen und schaff meine 4 stunden...
wir haben das damals einfach so geregelt, weil ich mit 5 stunden am stück ne grössere hilfe bin...
Beitrag von windsbraut69 - 20.04.11 - 16:41 Uhr
Ich sehe das nicht so eindeutig.
Warum solltest Du zusätzliche Stunden gutgeschrieben bekommen, wenn Du an den Feiertagen gar nicht regulär arbeiten würdest?
Allerdings sollte Dein Vertrag dem tatsächlichen Arbeitszeitmodell angepaßt werden.
Hast Du keine festen 4 Tage pro Woche?
Gruß,
W
Beitrag von saraki - 20.04.11 - 16:51 Uhr
doch eigentlich würde ich das ja.. weil ich ja eine 5 tage woche habe... ich nehm nur am 5. tag ( der immer varriert) 4 minus stunden um frei zu haben.... die ich ja in den tagen davor gemacht habe
Beitrag von windsbraut69 - 20.04.11 - 16:56 Uhr
Nee, dann müßtest Du die 20 h bezahlt bekommen und an den 4 Tagen nur jeweils 4 h arbeiten meiner Logik nach :)
Ich finde aber die ganze "Regelung" sehr unschön, das schreit geradezu nach Ärger!
LG,
W
Beitrag von saraki - 20.04.11 - 17:07 Uhr
ja ich war heut auch sauer... hab dann auch gesagt, dann komm ich in zukunft eben an 5 tagen für 4 stunden... wenn wir uns wegen der 4-5 mal im jahr wo das so ist nicht einigen können ...
für meine kolleginnen wäre das nicht gut, weil sie mich ständig am op tisch ablösen müssten weil ich um 11.30 uhr "feierabend" hätte ... würde ich vertrag auf 4 tage ändern wäre das auch schwierig für den rest
dann müssten sie mir einen festen tag zuteilen und das ist auch nicht machbar... weil jede woche bei uns anders ist und sie sind drauf angewiesen das ich so komme wies nötig ist...
also was ist denn so schlimm daran mir dann die 4 stunden gutzuschreiben die ich ja schon vorgearbeitet hab ??
lg
Beitrag von nadeschka - 20.04.11 - 23:07 Uhr
Hallo, ich bin eigentlich deiner Meinung und finde, dass du als Teilzeitarbeitkraft hier benachteiligt wirst.
Habe grade ein bisschen gegoogelt und aber leider nur komische Diskussionen dazu gefunden.
Aber bei diesem Link ist es endlich mal gut erklärt. Leider nicht so richtig zu deinen Gunsten;
http://www.erwin-denzler.de/arbeitsrecht.html
Ziemlich weit runterscrollen - Überschrift "Feiertage".
Zitat: "Schwierig ist es, wenn keine festen Arbeitstage vereinbart sind, sondern z.B. nur "8 Stunden wöchentlich". Dann könnte der Arbeitgeber z.B. in der Osterwoche diese 8 Stunden eben so legen, daß sie nur auf Werktage fallen. Wenn er auf diesem Weg grundsätzlich jeden Wochenfeiertag umgeht, wäre es rechtsmißbräuchlich, aber schwer nachzuweisen. Eine gerechte Lösung wäre es, bei einem Feiertag und einer Fünf-Tage-Woche für Teilzeitbeschäftigte ein Fünftel der Soll-Arbeitszeit als erfüllt zu betrachten: statt z.B. 8 Stunden müßte man dann in dieser Woche nur 6,4 Std. arbeiten bei vollem Entgelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Rechenweise aber nicht."
Beitrag von saraki - 21.04.11 - 19:42 Uhr
hallo
danke für deine antwort , juhu jemand hat mein wirres geschreibsel richtig verstanden 
ich hab ihr den link gezeigt , vielen dank... sie merkt langsam das alle andren das anders sehn als sie und die stunden wurden mir jetzt gutgeschrieben ...
lg saraki
Beitrag von mirakulix - 21.04.11 - 19:18 Uhr
ich seh das jetzt nicht so, dass Dir da pauschal Stunden gutgeschrieben werden müssten.
Wenn Deine Arbeitstage z.B. Montag bis Donnerstag sind, dann hast am Karfreitag Pech gehabt. Der Ostermontag hingegen steht Dir zu.
Feiertage gibts nur für Tage, an denen man gearbeitet hätte.
Mit der von Dir vorgeschlagenen Vorgehensweise werden Deine Kolleginnen benachteiligt. Du scheffelst dadurch Überstunden die Dir gar nicht zustehen
Beitrag von saraki - 21.04.11 - 19:24 Uhr
aber ich habe KEINE festen tage... ich habe 5 tage die woche... nur hole ich die stunden für den 5. tag in dern 4 tagen schon rein...
das heisst, ich mit meiner 20 h woche mache 20 h und die mit 40 h machen 32... FÜRS GLEICHE GELD... !!!
warum sind da meine kollegen benachteiligt ???????? warum stehn mit die 4 stunden nicht zu ???? ich habe an den 4 tagen die ich gearbeitet habe 5 statt 4 h gemacht... also 4 stunden plus...
lg
