Hallo,
seit der Geburt meiner Tochter vor 2 Jahren bin ich im Erziehungsurlaub. Deswegen habe ich StKl. 5, mein Mann die 3.
Ab Mai arbeite ich wieder in Teilzeit (3 Tage/Woche), ab September wieder in Vollzeit.
Nun bin ich wieder schwanger und ab 28.9. beginnt mein MuSchu.
Macht es da Sinn, für die Zeit, in der ich arbeite, die StKl. zu wechseln? Ich meine, wegen der Berechnung des Elterngeldes...
Stimmt es, dass man nur 1x jährlich wechseln kann? Dann hätten wir also bis zum Jahresende 4/4, oder?
Habe ja von solchen Sachen null Plan und bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße,
P. Mutti
Wechsel der Steuerklasse sinnvoll?
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Beitrag von perlmutter77 - 20.04.11 - 19:46 Uhr
Beitrag von susannea - 20.04.11 - 22:10 Uhr
Ich würde für die 4 Monate sogar weiter gehen und in 3 für dich und 5 für den Ehemann wechseln.
Evtl. ist ein Rückwechsel noch erlaubt, da scheiden sich die geister ob dies eine besondere Begründung ist, dass du in den Mutterschutz gehst.
Aber selbst wenn nicht, würde ich für die 3 Monate wo du die Steuerklasse nciht mehr brauchst den Wechsel so lassen, denn damit gibts mehr Elterngeld, mehr Mutterschaftsgeld usw.
Die Steuerlast bleibt ja eh gleich!
