Hallo Zusammen,
ich bekomme für meine Motte seid
Januar das Landeserziehungsgeld und
das wird mir bis September gezahlt,
nun wurde mir gesagt ich könnte
nach den 9 Monaten ALG I
beantragen weil der Zeitraum als
arbeit gezählt wird. Stimmt das den
so???
GLG und DANKE schon einmal für
eure Hilfe
ALG I nach Landeserziehungsgeld
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Beitrag von felicitas-23 - 21.04.11 - 09:29 Uhr
Beitrag von susannea - 21.04.11 - 15:48 Uhr
Ja, das stimmt, wenn du vor dem Beginn des Elterngelbezuges in einem Arbeotsverhältnis gestanden hast.
Was hast du denn während der Schwangerschaft gemacht?
