Hallo,
ich habe eine Freundin die ALG2 bezieht. Nun hat sie gestern angerufen bei ihrem Sachbearbeiter und sich erkundigt, wann diese 5,- berücksichtigt werden da sie einen neuen Bescheid erhalten hat da ihr alter abgelaufen war. Dort sind wohl die Zahlen noch genauso wie vorher. Der Mensch beim Amt sagte ihr, dass es noch dauert bis diese 5,- eingearbeitet werden, da es noch nicht gemacht werden darf.
Stimmt das? Ich bin der Meinung, es ist schon vor langem beschlossen worden dann muss es doch auch zeitnah geändert werden auf dem Bescheid.
ALG2 Ab wann werden die 5,- brücksichtig?
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Beitrag von jess1409 - 22.04.11 - 08:56 Uhr
Beitrag von musterli70 - 22.04.11 - 09:21 Uhr
Anspruch besteht seit 1.4.2011 rückwirkend zum 1.1.2011, Onkel Anwalt hilft dem SB gerne auf die Sprünge.
Beitrag von daisy80 - 22.04.11 - 10:14 Uhr
Für 20 Euro?
Beitrag von silbermond65 - 22.04.11 - 11:11 Uhr
Der Mensch beim Amt sagte ihr, dass es noch dauert bis diese 5,- eingearbeitet werden, da es noch nicht gemacht werden darf.
Die 5 Euro mehr waren für April schon dabei,samt Nachzahlung. Gabs hier glaub ich auch schon paarmal zu lesen.
Beitrag von julimausi1983 - 22.04.11 - 12:36 Uhr
Hallo,
beziehe auch ALG2 (zusammen mit meinem Ex-Freund und noch Mitbewohner).
Unser Bescheid lief zum 31.03. aus und seid 01.04. haben wir nun den neuen Bescheid.
Haben dann 2 Briefe vom Amt bekommen:
-> neuer Bescheid
-> Bescheid, dass wir die 20,- Euro (pro Person) mehr erhalten.
Das Geld (20,- Euro pro Person) kam direkt mit unserem monatlichen Geld zusammen an.
Falls es wichtig sein sollte:
kommen aus NRW - Ruhrgebiet
*weiss nicht, ob das für alle gleich gehandhabt wird oder es doch sein kann, dass die einen das Geld schon bekommen während die Anderen noch warten dürfen - beim Amt weiss man ja nie*
LG
Beitrag von 16061986 - 22.04.11 - 14:16 Uhr
ich hab gestern erst eine neuberechnung bekommen weil ja auch das warmwasser nicht mehr pauschal abgezogen werden darf wenn es bei den heizkosten mit drin ist und da waren die 5 euro mehr im monat auch schon mit eingerechnet. ich würde noch mal nachhacken außer sie bekommt trotzdem die 5 euro schon mehr dann würde ich es lassen.
Beitrag von becca78 - 24.04.11 - 15:34 Uhr
Hallo!
Vom Gesetz ist es beschlossen - wie hier bereits schon geschrieben war.
Da diese Eintragungen zentral durch den/die Verantwortlichen der EDV jedoch erfolgen müssen, ist es von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich, wann die Nachzahlung erfolgt.
Ein Sachbearbeiter kann die einzelnen Nachzahlungen nicht selbständig im Programm eingeben!
Dann gibt es auch einen entsprechenden Änderungsbescheid.
LG,
Becca
P.S. Wenn Beträge überzahlt wurden, haben es die meisten Leistungsempfänger schließlich auch nicht so eilig mit der Rückzahlung...!!!
...nur mal so am Rande...
