ich arbeite in einem bistro auf 400 euro.
ET hab ich am 3.08.,wenn ich ab januar wieder auf 400 euro arbeiten will,wird mir as dann vom elterngeld abgezogen?
hab den thread unten gelesen,aber ich arbeite ja keine 30 stunden pro woche.
grüsse
ramona
noch ne frage,elterngeld......
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Beitrag von mamimona - 22.04.11 - 10:49 Uhr
Beitrag von ichbins04 - 22.04.11 - 11:03 Uhr
hallo,
sobald du mehr als den sockelbetrag von 300 euro bekommst, wird dein verdienst im ersten jahr angerechnet.
das hat nichts damit zu tun, wieviel du arbeitest....
du bekommst immer mindestens die 300 euro.
gruß
Beitrag von susannea - 22.04.11 - 11:15 Uhr
Egal wieviel Stunden du arbeitest und egal, was du verdienst, es wird imemr angerechent.
Bleiben tut dir allerdigns immer der Sockelbetrag mindestens!
Beitrag von ichbins04 - 22.04.11 - 16:31 Uhr
in der ez darfst du nicht mehr als 30 h durchschnitt die woche arbeiten,da du sonst nicht mehr in ez bist.....
und ab dem 2. ez jahr wird auch nichts mehr angerechnet. dh. wenn die te ihr elterngeld auf 2 jahre splitten lässt, wird das dazuverdiente geld nicht mehr angerechnet..
gruß
Beitrag von susannea - 22.04.11 - 18:19 Uhr
Ich weiß ja nicht, was du mir damit sagen willst.
Darum ging es doch gar nicht!
Sie fragte, ob angerechnet wird weil sie weniger als 30h arbetiet und es wird während des Bezuges immer angerechnet, da interessiert die 30h gar nicht. Bei mehr als 30h entfällt sogar der Anspruch!
Die Elternzeit hat aber überhaupt nichts mit dem Elterngeld zu tun!
Beitrag von ichbins04 - 22.04.11 - 19:06 Uhr
nein das stimmt nicht!!!
es wird nicht immer während des bezuges angerechnet!!!
wenn sie sich ihr geld auf 2 jahre splitten lässt, wird ab dem 2. jahr des bezuges nichts mehr angerechnet !!!
das sage ich dir hiermit....
Beitrag von susannea - 22.04.11 - 19:16 Uhr
Doch klar stimmt es!
Du bringst hier wichtige Begriffe durcheinander. Elterngeldbezug kann maximal 14 Monate bei Alleinerziehenden sein, sonst nur 12 Monate je Person. DAs was du meinst ist die Auszahlungsvariante und das hat nichts mehr dann nach den 12 bzw. 14 Moanten mit Elterngeldbezug zu tun!
Also vorsicht, was du für Begriffe benutzt. 
Schön übrigens, dass du mir das sagst, aber wie du merkst musst du mir ncihts sagen, denn ich kenne die Gesetze und Richtlinien und weiß, dass meine Aussage im Gegensatz zu deiner natürlich richtig ist!
