Oh ich bin soooo sauer...

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Beitrag von tanja-pf. - 24.04.11 - 15:34 Uhr

Hallo Lady´s,

vorab frohe Ostern...
Muss mir mal Luft machen...

Habe mitlerweile ein BV vom meinem AG. Alles nicht so wild, jetzt habe ich aber noch knapp 50 Überstunden...habe ich meine chefin gefragt was damit passiert, weil ich weiß das sie die auch mal auszahlen....würde ja gut kommen und könnten wir gut gebrauchen für den neuen Zwerg.

Jetzt sagt sie doch allen ernstes das sie mit der obersten Chefin sprechen muss aber nicht glaubt das die die genehmigung gibt zur Auszahlung...boa bin ich sauer was soll denn dann damit passieren, wenn ich drei Jahre Elternzeit nehme, dürfen die die so lange vor mir her schieben?
Die lassen die doch dann bei Gelegeheit hinten runter fallen...man bin soooo sauer, habe mich dafür so abgerackert und das ist der Dank!

Sorry aber musste mir mal Luft machen, habe nämlich der Ihre E-mail eben erst gelesen...

Schöne Ostern noch

vlg

Beitrag von becca78 - 24.04.11 - 15:47 Uhr

Hallo!

Hab auch noch Überstunden von der Zeit vor der Geburt meines ersten Kindes. Laut Auskunft unseres Personalbüros bleiben die auf meinem Stundenkonto bestehen.

Hab das hier gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-was-passiert-mit-ueberstunden-waehrend-der-elternzeit/

LG,
Becca

Beitrag von susannea - 24.04.11 - 18:33 Uhr

Die bleiben bis nach der Elternzeit bestehen!

Beitrag von loonis - 24.04.11 - 18:36 Uhr




Die Überstunden verfallen nicht....die bleiben Dir bis nach d.Elternzeit
erhalten...

LG Kerstin

Beitrag von badeente007 - 24.04.11 - 18:39 Uhr

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand müssen diese nach der Elternzeit wieder auf deinem Stundenkonto erscheinen. (Evtl. die Überstunden schriftlich bestätigen lassen.)

Ich selbst hatte vor meiner Elternzeit fast 500 Überstunden (innerhalb von 5 Jahre angehäuft, aber nie die Gelegenheit gehabt, diese abzubauen). Das Problem bei mir war aber, dass meine Arbeitszeit nicht dokumentiert wird (sprich ich stempel nicht) und daher waren diese nirgends offiziell erfasst. Ich habe nach 1-jähriger-Elternzeit wieder bei 0 Überstunden angefangen und bin jetzt schon wieder bei 75... (nach ein paar Monaten).
Ich muss aber dazu sagen, dass ich für meinen erlernten Beruf eigentlich sehr gut verdiene (#klee hoffentlich bleibt es so) und mein Job mir riesig Spaß macht, daher tut es mir nicht ganz so weh.

Schöne Ostern!

Gruß,
badeente + Zwerg (fast 20 Monate)

Beitrag von parzifal - 25.04.11 - 23:57 Uhr

Hast Du denn dazugelernt und lässt die Überstunden jetzt dokumentieren?

Beitrag von windsbraut69 - 25.04.11 - 07:12 Uhr

Guten Morgen!

Doch, die "dürfen das" und müssen nicht auszahlen.
Deine Ansprüche verfallen aber während der Elternzeit nicht.

Gruß,

W

Beitrag von joy1975 - 25.04.11 - 09:40 Uhr

Also 50 Überstunden sind doch nun wirklich nicht die Welt. In welchem Zeitraum hast Du die denn aufgebaut und gucken Arbeitnehmer heute wirklich immer genau darauf, ja kein Minute zuviel zu arbeiten???

Beitrag von litalia - 25.04.11 - 17:41 Uhr

ne, viel eher wird heute erwartet dass man immer mal ein stündchen länger ohne bezahlung arbeitet!