Hallo
Ich bin aufgrund der krankheit meiner Tochter mit ihr Zuhause und habe für die Krankenkasse so ne bescheinigung zur bezahlung der Krankheitstage bekommen. Gibt es dafür einen pauschal betrag pro tag der gezahlt wird?? Dauert die bezahlung lange??
lg Steffi
Frage zur bescheinigung vom Doc wenn Kind krank is!! Bezahlung
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Beitrag von teddy- - 26.04.11 - 10:48 Uhr
Beitrag von sterni84 - 26.04.11 - 11:17 Uhr
Hallo!
Mein Freund hat sich im Februar über unsere Tochter krankschreiben lassen, weil wir beide mit Bronchitis und 40 Fieber im Bett gelegen haben und ich mich somit nicht um sie kümmern konnte.
Die AOK hat ihm erklärt, dass er für die Kindkranktage genauso viel bekommt, als wenn er nach 6 Wochen das Krankengeld direkt von der Krankenkasse bekommt. Ich meine das sind 70 % oder so ähnlich.
Bei der AOK hat es knapp 2 Wochen gedauert, aber der zuständige Sachbearbeiter war im Urlaub und keiner seiner Kollegen fühlte sich berufen die Angelegenheit für ihn zu übernehmen.
LG Lena
Beitrag von spacebear - 26.04.11 - 11:18 Uhr
Hallo,
bei mir ist es folgendermaßen:
ich reiche die Bescheinigung ausgefüllt bei meiner Krankenkasse ein, diese prüft bzw. nimmt Kontakt mit meinem Arbeitgeber auf.
Bezahlung ist der Tageslohn - dieser wird bei mir innerhalb von ca. 2 Wochen überwiesen.
Hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben...
LG
michaela
Beitrag von chuzzle - 26.04.11 - 11:20 Uhr
Hi Steffi,
das Tagegeld für die Krankheit des Kindes ist einkommensabhängig. Dein AG wird eine entsprechende Bescheinigung an die KK schicken. Das Kinderkrankentagegeld beträgt meines Wissens nach 70 % Deines Bruttos.
Wie lange das dauert hängt wahrscheinlich sowohl von den Sachbearbeitern in der Personalabteilung als auch der KK ab. Bei mir (AOK) ging es relativ flott.
LG, chuzzle
Beitrag von alkesh - 26.04.11 - 11:23 Uhr
Ich hab eine Bescheinigung meines AG bekommen und die zusammen mit dem Wisch eingereicht, hat keine zwei Wochen gedauert, aber meine KK ist auch sonst recht fix, egal bei was!
LG
Beitrag von thea21 - 26.04.11 - 12:11 Uhr
Wichtig wäre auch zu klären, ob denn der Arbeitgeber vielleicht nicht doch zur Zahlung verpflichtet wäre, oder ob die Lohnfortzahlung ausgeschlossen wurde.
