Hallöchen,
man hat ja vor dem errechneten ET 6 Wochen und hinterher 8 Wochen Mutterschutz, in dem man die 13€ pro Tag von der KK bekommt und der Rest zum Vornetto vom AG aufgestockt wird. Soweit so gut.
Wie ist das jetzt aber, wenn das Kind z.b. 1 Woche nach ET kommt. Man hat ja trotzdem danach die 8 Wochen MuSchu. Bekomm ich dann also für insgesamt 15 Wochen die Gelder von KK und AG?
Mein Großer kam erst bei ET+16, damals war ich aber in keinem Arbeitsverhätnis. Deswegen jetzt die Frage, falls es wieder so lange dauert.
Und noch eine andere Frage am Rand: Muss ich während Mutterschutz und Elternzeit für meinen AG ständig erreichbar sein, falls irgendwelche Fragen auftreten? (es wurde vor meinem MuSchu von meiner Seite eine ordentliche Übergabe gemacht, die schriftlich festgehalten wurde)
LG, Sandra
Mutterschaftsgeld
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Beitrag von baerchenssun - 26.04.11 - 11:34 Uhr
Beitrag von kuebi - 26.04.11 - 12:16 Uhr
Hallo Sandra,
also das ist alles richtig was du schreibst. Du bekommst immer dann noch die 8 Wochen nach Geburt. Du hast nur immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz. Falls es früher kommt, wird es hinten dran gehängt.
Also meines Wissens nach musst du nicht ständig erreichbar sein. Wenn eine ordentliche Übergabe stattgefundenhat dürfte es ja eigentlich auch keine Probleme geben. Er kann dich zwar schon anrufen, aber wenn du nicht erreichbar bist, dann bist du nicht erreichbar.
LG kuebi
Beitrag von derhimmelmusswarten - 26.04.11 - 13:56 Uhr
Mit dem Mutterschaftsgeld das hab ich auch noch nicht so ganz verstanden. Beim letzten Mal hat es bei mir genau gepasst, da meine Tochter genau am ET kam. Ansonsten ruf einfach die Krankenkasse an und frag nach.
Kommt natürlich drauf an, ob du nach der Elternzeit wieder da arbeiten willst? Dann ist es natürlich empfehlenswert, wenn man sich möglichst schnell rückmeldet. Ich für meinen Teil bin heilfroh, dass ich nie wieder ein Wort mit meinem Chef wechseln muss
Beitrag von susannea - 26.04.11 - 21:24 Uhr
Das mit den 15 Wochen stimmt. UNd nein, Mutterschutz und Elternzeit ist wie Urlaub usw., da musst du überhaupt nicht erreichbar sein, das kannst du ja sogar im Ausland verbringen!
