hi
wir müssen wohl den kinderzuschlag zurück zahlen.
1200€ wären das (bitte nicht fragen wie das kam hab mich genug über die familienkasse aufgeregt)
so jetzt hatte ich mit denen ratenrückzahlung vereinbart. ich sollte noch was schriftlich kriegen und es sollte am 15.4. los gehen.
jetzt kam aber bisher weder was schriftlich noch wurde abgezogen.
natürlich hoffe ich jetzt die haben uns vergessen (wer würde das nicht denken)
ich weiß nur nicht ob ich jetzt da anrufen soll und die aufschrecken soll oder ob ich warten soll.
ich hab ja ratenzahlung vereinbart ist also nicht meine schuld das da nix kam.
auch mahnung oder so kam bisher nicht.
was meint ihr?
gruß
kinderzuschlagrückzahlung melden sich nicht mehr
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Beitrag von lmnp - 27.04.11 - 08:51 Uhr
Beitrag von babe2006 - 27.04.11 - 08:59 Uhr
Hallo,
also ich würde dort anrufen und nachfragen wann mit der ersten rate nun begonnen wird.
Ich hätte ein mieses gefühl, jetzt einfach nichts zu tun.
Vorallem, es würde sich ja nur aufschieben, zurückgezahlt muss es so oder so werden.
Soweit ich weiß, muss ein Gläubiger gar nicht anmahnen??
Beitrag von lmnp - 27.04.11 - 09:03 Uhr
danke für deine antwort.
ja hab die ganze zeit ein komisches gefühl. andererseits hätte das alles vermieden werden können wenn die nicht den mist gebaut hätten (die haben das falsch berechnet gehabt)
ich weiß nicht wie das mit dem mahnen ist hatte ich nie.
Beitrag von babe2006 - 27.04.11 - 09:04 Uhr
<<andererseits hätte das alles vermieden werden können wenn die nicht den mist gebaut hätten (die haben das falsch berechnet gehabt) >>
Naja, ihr habt das geld aber auch genommen... also denk ich beider Fehler. 
Also wie gesagt ich würde für ein ruhiges Gewissen dort anrufen und nochmal anfragen :)
lg
Beitrag von lmnp - 27.04.11 - 09:08 Uhr
so gesehen hast du recht mit dem unterschied das ich nicht wusste das das falsch berechnet wurde sonst hätte ich es nämlich direkt zurücküberwiesen. das kam erst nach der rückforderung raus
Beitrag von ichbins04 - 27.04.11 - 10:50 Uhr
hallo,
da die forderung bekannt isst und ich die schnellstmöglich weg haben wollte würde ich dort anrufen und nachfragen was denn nun sache ist, ab wann sie abbuchen und das du über die vereinbarung doch bitte eine schriftliche bestätigung haben möchtest.
hälst du die füße still, verzögert sich das alles nur nach hinten.....
gruß
Beitrag von watru123 - 28.04.11 - 01:01 Uhr
Hallo,
also, bevor das Amt irgendetwas abbucht oder verrechnet, müßte erstmal ein neuer Bescheid (oder eine Abänderung des ursprünglichen Bescheides) kommen. Darin müßte auch der genaue Betrag der Überzahlung festgestellt werden.
Allerdings ist es nicht ganz unwichtig, wer nun wirklich schuld an der Überzahlung ist.
Wenn es auf eine Falschangabe oder einen Irrtum von Dir zurückzuführen ist, musst Du natürlich zahlen.
Falls das Amt aber tatsächlich ursprünglich einen falschen Bescheid erlassen hat, und falls Du nicht hättest erkennen müssen, dass dieser Bescheid fehlerhaft war, und falls der monatliche Überzahlungsbetrag so gering war, dass er vollständig im Rahmen der normalen Lebensführung verwendet wurde, hätte man sich evtl. auf den Wegfall der Bereicherung berufen können. Das müßte normalerweise auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Rückzahlungsbescheides stehen. Da Du aber schon eine Rückzahlung vereinbart hast, dürfte es schwer sein, sich jetzt noch nachträglich auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berufen. Außerdem hättest Du dafür die Beweislast.
Es kann sicherlich nicht schaden, anzurufen und nachzufragen, wann mit dem abgeänderten/neuen Bescheid zu rechnen ist.
