Kindesunterhalt, Selbstbehalt mit 1 Kind und 1 Kind beim Vater

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig :-) Habe eine rein theoretische Frage.
Ich bin seit über 6 Jahren von meinem Ex-Mann getrennt und auch geschieden. Unsere beiden Kids sind inzwischen 7J und 9J. Mein Ex Mann zahlt seit über 5 Jahren keinen Unterhalt mehr für die beiden. Ich gehe stundenweise arbeiten und bekomme noch Hartz4 inzwischen auch für die Kids da das UVG abgelaufen ist. Nun zur Frage. Solte unser Sohn mal zu seinem Vater ziehen wollen, würde ich gerne versuchen soviel zu arbeiten das ich endlich von Hartz 4 weg bin und schauen das ich es mit unserer Tochter ohne Hilfe vom Amt schaffe. Mein Ex Mann verdient nicht viel und ist auch immer wieder arbeitslos daher würde er sicherlich finanz. Hilfe vom Amt beantragen würde Sohnemann bei ihm wohnen. Wieviel dürfte ich denn verdienen damit ich nicht noch Unterhalt an ihn zahlen muß, den er dann sicherlich auch weiterhin nicht für unsere Tochter zahlen würde.
Habe gelesen das der Selbstbehalt gegenüber Kindern unter 18J. bei 900Euro liegt. Und wie rechnet sich das mit dem Unterhalt für unsere Tochter den ich dann ja weder vom Amt noch von ihm bekommen würde?
Ich hoffe es ist einigermassen vedrständlich geschrieben....

Schon einmal vielen Dank! :-)

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Hallo.

Unterhalt rechnet sich NICHT gegenseitig auf.
Jedes Elternteil hat erst einmal gemäß seines Einkommens Kindsunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen.

Dein Selbstbehalt mit einem Kind im Haushalt, dem Du zum Unterhalt verpflichtet, dürfte bei um die 1.350,- liegen (google mal nach Pfändungstabelle, die dürfte analog anzuwenden sein). Angabe ohne Gewähr.

Allerdings finde ich es mehr als schäbig, dass Du gegebenenfalls KEINEN Unterhalt für Dein Kind zahlen möchte ... und dabei ist völlig egal, ob Dein Ex für das andere Kind zahlt oder nicht.

Gruß von der Hedda.

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Wieso ist das schäbig?

Es ist mehr als gerecht.

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Für's eigene Kind nicht zahlen wollen, IST schäbig ... egal ob Männlein oder Weiblein. Punkt.

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Du sprichst von Kindesunterhalt?
Dann kann ich nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommen kann, nur soviel verdienen zu wollen, dass man auf keinen Fall für seine Kinder aufkommen muß.
Wenn Dein Ex nicht ausreichend verdient, ist das schlimm genug aber es sind EURE Kinder und kann doch nicht Dein Ernst sein, Dir vorab auszurechnen, wieviel Du verdienen kannst, ohne für sie sorgen zu müssen.

Mich wundert aber ebenfalls, dass Du nur dann überhaupt ausreichend für Euch verdienen willst, wenn Euer Sohn zum Vater zieht. Eure Kinder sind doch alt genug, dass Du wieder mehr arbeiten kannst.

Gruß,

W

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Ich bewerbe mich schon länger für mehr Stunden aber es tut sich im Moment nicht viel. Da mein Ex Mann sich auch überhaupt nicht um die Kids kümmert und meine Eltern beide arbeiten ist es mit der Kinderbetreuung nicht so einfach. Eine Stelle zu finden die mit der Betreuung im Ganztag übereinstimmt (gerade in den Ferien) ist nicht so einfach.
Ich bin Arzthelferin und verdiene nicht die Welt und ohne Unterhalt vom Vater oder dem Amt könnte ich mit beiden Kids nicht auskommen.
Mein Sohnemann ist ziemlich schwierig seit der Kontakt zum Vater nur noch sehr gering ist. Ich mußte ihn schon des öfteren aus dem Ganztag abholen, bisher war es zum Glück an meinen freien Tagen. Mein Sohn war auch schon 4 Monate in stat.psych. Behandlung. Es war auch besser aber langsam schleicht sich sein Verhalten wieder ein.
Warum die Kids auch nicht mehr über das WE beim Vater sind ist der das er das Sorgerecht entzogen bekommen hat. Er hat vor über 2 Jahren unsere Tochter sex. Mißbraucht und hat deshalb eine Bewährungsstrafe bekommen.
Unseren Sohn hat er nicht angefasst und der leidet wahnsinnig unter der Trennung weshalb das Jugendamt auch meinte das es irgendwann dazu kommen kann das er zum Vater geht.

Und nochmal zu dem finanziellen. Laut Pfändungstabelle liegt der Betrag ca. bei 1350E und da würde ich höchstens Vollzeit gerade mal dran kommen. Und wenn mein Ex Mann für unseren Sohn Hilfe beim Amt bekommt und ich selbst bei VZ nur etwas drüber bin würde ihm der Betrag von z.B. 50E auch verrechnet werden und abgezogen. Da hätte weder mein Ex-Mann noch mein Sohn etwas von. Außerdem war es nur eine reine Info für mich. Ich liebe meinen Sohn genau wie meine Tochter und ich wünsche mir nix mehr als auch mit beiden vom Amt weg zu kommen aber VZ in einer Arztpraxis bis Abends, das funktioniert mit den beiden nicht. Und da meine Tochter "pflegeleichter " ist würde es dann auch besser mit einer Betreuung klappen.

Gruß,

Gaby

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Das ist alles tragisch und tut mir leid, aber den Gedankengang, lieber die Allgemeinheit zur Kasse zu bitten, bevor DU für DEINEN Sohn aufkommst, kann ich nicht nachvollziehen.

Allerdings dürften das ohnehin theoretische Überlegungen sein und bleiben, da Du als Arzthelferin wohl kaum in die Verlegenheit kommen wirst, Unterhalt zahlen zu müssen und ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Vater mit der Vorgeschichte das Kind bekommt.
Dennoch sollte es selbstverständlich sein und ist auch gesetzlich Deine/Eure Pflicht, alles zu tun, um Euch selbst versorgen zu können.

Gruß,

W

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