Folgendes:
Ich habe im Februar meinen Sohn entbunden und habe nun Elternzeit für 1 Jahr beantragt bei meinem Arbeitgeber (unbefristeter Arbeitsvertrag).
Da es schon in der Schwangerschaft immer wieder massive Probleme gab, habe ich mich dazu entschieden (ich habe das ganze sehr gut abgewägt) meine Anstellung dort zu kündigen.
Vorher habe ich mich mit der hießigen Elterngeldstelle in Verbindung gesetzt und dort die Auszahlung auf 24 Monate beantragt.
Ich habe mich schon im Netz informiert:
Wenn ich kündige dann kann ich das mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit machen.
Das wäre ja für mich Mitte Februar 2012, sodass die Kündigung
im spätestens Mitte November 2011 dem Arbeitgeber vorliegen müsste.
1. Muss ich noch irgendwas beachten?
2. Ich mein ich bin komplett 2012 noch mit Elterngeld abgedeckt - muss ich dort angeben das ich gekündigt habe?
VG oozwergoo
Mit B. im Arm
Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitnehmer - Einige Fragen!
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Beitrag von oozwergoo - 28.04.11 - 13:49 Uhr
Beitrag von derhimmelmusswarten - 28.04.11 - 14:44 Uhr
Wie sieht es denn mit deiner Krankenversicherung aus? Bist du verheiratet, so dass du familienversichert bist? Ansonsten könnten dadurch Nachteile entstehen.
Beitrag von susannea - 28.04.11 - 14:54 Uhr
Aber nciht, wenn sie die komplette Zeit Elterngeld erhält!
Beitrag von miau2 - 28.04.11 - 15:07 Uhr
Hi,
ist das inzwischen bundesweit einheitlich geregelt?
Als ich für meinen Kleinen EG beantragt habe (ist 2,5 Jahre her) war es mindestens in Hessen noch nicht so, dass der Zeitraum der beitragsfreien KV durch das EG beim Splitten verlängert wurde.
Ich meine mich zu erinnern, dass du irgendwann mal geschrieben hattest, dass es diesbezüglich eine Änderung (Angleichung) geben soll - gibt es das inzwischen? Reine Neugier
.
Viele grüße
miau2
Beitrag von susannea - 28.04.11 - 18:06 Uhr
Ja, seit dem 1.1.2009 ist es bundeseinheitlich geregelt. Glücklicher Weise, ist ja sonst auch keine Zustand bei einer Bundesleistung.
Beitrag von miau2 - 28.04.11 - 18:49 Uhr
Danke! Könnte ja noch mal interessant werden
.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von susannea - 28.04.11 - 14:46 Uhr
2. Nein, aber darüber läuft dann deine Krankenversicehrug, also die wird dich evtl. fragen.
1. s.o. mit der KK.
Du kannst auch mit dern normalen Fristen kündigen, nur zum Elternzeitende gilt die 3 Monatsfrist!
