hallo,
meine frage steht oben!
meine mama soll schulden habe die schon 20 jahre alt sind, gibt es sowas überhaupt?
der ogv konnte mir am telefon dazu nix sagen, er meinte nur ich sollte meine mama selbst zu dem thema fragen.
kommt mir sehr spanisch vor, ich habe ihren namen gesagt und er wusste auch gleich bescheid.
ist das nicht KOMISCH?
was sagt ihr dazu??
danke euch im vorraus
geht sowas? SCHULDEN von vor 20 jahren??
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Beitrag von red-83 - 28.04.11 - 14:25 Uhr
Beitrag von cinderella2008 - 28.04.11 - 14:35 Uhr
Sorry, was ist ein OGV?
Wem hast Du ihren Namen gesagt, der dann gleich Bescheid wusste und aus welchem Grund?
Ich verstehe Dein Anliegen nicht wirklich.
Was die Schulden betrifft: Natürlich kann mal 20 Jahre alte Schulden haben, wenn man seine Schuld nicht beglichen hat.
Cinderella
Beitrag von derhimmelmusswarten - 28.04.11 - 14:42 Uhr
Obergerichtsvollzieher nehme ich an.
Beitrag von red-83 - 28.04.11 - 14:43 Uhr
ich habe mit dem Ogv ( obergerichtsvollzieher) telefoniert wollte wissen um welche summer es sich handelt usw.
der konnte mir am telefon nix dazu sagen.
ist das nicht irgendwann "verjährt"?
Beitrag von maischnuppe - 28.04.11 - 14:51 Uhr
Wieso sollte das verjähren? Dann würde das ja jeder aussitzen!
Beitrag von kathi.net - 28.04.11 - 14:53 Uhr
Ich vermute mal, dass die Forderungen tituliert sind und der OGV jetzt mal wieder versucht hat zu pfänden. Das kann er 30 Jahre lang machen.
Beitrag von parzifal - 28.04.11 - 15:02 Uhr
Ja irgendwann. Aber die Hauptforderung verjährt nicht nach 20 Jahren, sondern erst nach 30 Jahren.
Rede doch einfach mit Deiner Mutter, die sich anscheinend nicht traut Dir die Wahrheit zu sagen.
Beitrag von duchovny - 28.04.11 - 15:34 Uhr
Wenn es tituliert ist, dann kann 30 Jahre aus dem Titel vollstreckt werden! Sprich Vollstreckungsbescheid oder vollstreckbares Urteil!
Übel für deine Mutter wird sein, dass dies jetzt nicht in 10 Jahren gegessen ist, sondern durch den Versuch der Vollstreckung beginnt die Verjährung von vorne! Also wenn der OGV jetzt nichts bekommt, kann er oder sein Nachfolger in 20 Jahren wieder auf der Matt stehen und das Spielchen beginnt von vorne! So können die Schulden noch in dein Erbe reingehören, außerdem sind die Zinsen (meist 5% über Basiszins) horrend so dass die Summe noch ganz schön Dimensionen annehmen kann!
LG Susanne
Beitrag von duchovny - 28.04.11 - 16:27 Uhr
Ich reiche mal nach!
Weil die Sache nach 30 Jahren nicht gegessen ist, denn eine Vollstreckung ruft den Neubeginn der Verjährung aus:
Neubeginn der Verjährung
Durch bestimmte Ereignisse wird die Verjährung unterbrochen. Anschließend beginnt die volle Verjährungsfrist von neuem zu laufen. Ein solches Ereignis ist zum Beispiel die Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner gegenüber dem Gläubiger, etwa durch eine Abschlagszahlung oder eine Sicherheitsleistung.
Der Gläubiger kann auch eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung beantragen und dadurch die Unterbrechung und den Neubeginn der Verjährung hervorrufen. Bereits mit der Beantragung einer Vollstreckung wird die Frist unterbrochen. Wird die Vollstreckungshandlung später wieder aufgehoben oder der Antrag zurückgenommen, so gilt der erneute Beginn der Verjährung als nicht erfolgt, die ursprünglich Frist läuft weiter.
LG
Beitrag von derhimmelmusswarten - 28.04.11 - 14:42 Uhr
Natürlich. Meinst du, die lösen sich in Luft auf? Aus einem rechtskräftigen Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden! Zu der Summe, die da an Kosten und Zinsen anläuft, braucht man ja nix zu sagen...
Beitrag von ninideluxe86 - 28.04.11 - 15:43 Uhr
Klar gibt es das....wenn gegen deine Mutter ein Vollstreckungsbescheid erwirkt worden ist, kann daraus 30 Jahre vollstreckt werden.
Der OGV kann in 9 Jahren auch nochmal zu deiner Mama kommen.
Und es ist verständlich, dass er dir keine Auskunft gegeben hat. Schließlich muss er sich auch an den Datenschutz halten.
GLG ninideluxe86
Beitrag von .roter.kussmund - 28.04.11 - 17:03 Uhr
und wie ist es überhaupt dazu gekommen, daß du mit diesem herrn gesprochen hast?
Beitrag von red-83 - 28.04.11 - 17:07 Uhr
ich habe gerade erst wind von den schulden bekommen, weil meine schwester mich angerufen hat die als einzige von dem ganzen weiß.
meine mama soll wohl ein schreiben bekommen haben zum haftbefehl, aber sie ist tod krank liegt im krankenhaus!!
was soll denn eine haft bringen so kommen die gläubiger ja auch nicht an ihr geld.
meine mama sagt sie weiß nihct um was es sich handelt und sie weiß nichtmal ob das alles so richtig ist oder nur verarsche sie sagt sie hatte damals soviel schulden gemacht das sie den überblick verlohren hat!!!!
Beitrag von duchovny - 28.04.11 - 17:16 Uhr
Der Haftbefehl ist meistens dafür, dass deine Mutter zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung "gezwungen" wird! Ich nehme mal an, dass sie einer Ladung zur Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung nicht gefolgt ist (wahrscheinlich nicht folgen konnte) und der Haftbefehl deshalb erging!
Das haben wir auch schon mal bei einem Schuldner von uns gemacht, der einfach zum Termin der EV nicht gekommen ist! Sobald sie die EV abgelegt hat, ist der Haftbefehl erledigt!
Hast du mit dem OGV gesprochen und ihm gesagt, dass sie krank im KH liegt? Vielleicht kannst du ja eine Bescheinigung vom KH holen, dass sie da im KH lag und deshalb nicht konnte!
Wir haben einen Schuldner, der ist in einer psychatrischen Einrichtung und da haben wir nur unseren VB zurückbekommen mit Anmerkung, dass er dort untergebracht ist und empfohlen wird, es in einigen Monaten nochmal zu versuchen! Damit wurde er in Ruhe gelassen!
Versuchs mal so!
Beitrag von windsbraut69 - 28.04.11 - 19:18 Uhr
Nachdem die Forderungen schon 20 Jahr tituliert sind, ist es inzwischen völlig egal, ob sie berechtigt waren oder nicht.
Gruß,
W
Beitrag von anyca - 28.04.11 - 17:32 Uhr
Wieso soll das nicht gehen? Ein Haus z.B. zahlt man ja eventuell auch 30 Jahre lang ab ...
Beitrag von musterli70 - 28.04.11 - 19:47 Uhr
OGV = Obergerichtsvollzieher ?
Die Möglichkeit besteht, aber auch nur wenn die Schulden tituliert sind und dann auch nur 30 Jahre lang.
Wenn das der Fall ist, entweder noch 10 Jahre, sind ca. 3 EV ablegen, aussitzen, oder eben aus Spaß an der Freude ne private Inso anstreben, je nach titulierter Schuldenhöhe.
Beitrag von windsbraut69 - 28.04.11 - 20:15 Uhr
Dein Halbwissen ist nervig.
Beitrag von musterli70 - 29.04.11 - 06:59 Uhr
Dein von garnix Ahnung haben noch viel nerviger.
Beitrag von windsbraut69 - 29.04.11 - 09:24 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html
Beitrag von nick71 - 29.04.11 - 16:22 Uhr
"Die Möglichkeit besteht, aber auch nur wenn die Schulden tituliert sind"
Die Schulden werden tituliert sein...denn sonst kommt kein Gerichtsvollzieher.
"und dann auch nur 30 Jahre lang."
Das ist nicht ganz richtig. Nach 30 Jahren kann ein neuer Titel beantragt werden...
