Hallo,ich will von meinenm jetzigen Arbeitgeber weg. Hab jetzt bei einer neuen Firma einen Vertrag unterschrieben, ab 01.06.. Je mehr ich darüber nachdenke und den Vertrag lese, bekomme ich Zweifel. Wie komme ich aus dieser Sache raus? Gekündigt hab ich noch nicht. Reicht es, wenn ich der neuen Firma mitteile, dass ich den Vertrag doch nicht wahrnehmen werde?
Bitte schnelle Antwort.
Danke Josha
neuer A-Vertrag ab 1.6. unterschrieben, muss ich ihn wahrnehmen?
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Beitrag von joshesphina - 29.04.11 - 09:17 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 29.04.11 - 09:27 Uhr
Hallo Josha,
was steht in Deinem Vertrag dazu? Normalerweise steht da etwas bzgl. Vertragsantritt, evtl. "Vertragsstrafe" oder Kündigung vor Antritt, etc.
Generell gibt es kein "Rücktrittsrecht" von einem Arbeitsvertrag.
Gruß K.
Beitrag von schneeglitzern - 29.04.11 - 09:29 Uhr
So einfach kommst Du da meiner Meinung nach nicht raus.
Stell Dir mal vor Du hättest schon gekündigt, verläßt Dich darauf bei der neuen Firma anfangen zu können und die würde es sich nun anders überlegen.
Gruß
Schneeglitzern
Beitrag von cocoskatze - 29.04.11 - 09:31 Uhr
Vertrag ist Vertrag!
Und darin sollte stehen, wie es weitergeht.
Beitrag von vwpassat - 29.04.11 - 10:05 Uhr
Warum unterschreibt man etwas, woran man zweifelt?
Was meinst Du, warum man Verträge überhaupt schließt?
Beitrag von gr202 - 29.04.11 - 10:07 Uhr
Wenn Du eine gesetzliche Kündigungsfrist hast, dann kündige am besten noch heute per Einwurfeinschreiben.
Allerdings wäre es nett, wenn Du den AG vorher auch noch an anrufen und Bescheid geben würdest.
Gruß
GR
Beitrag von fuxx - 29.04.11 - 10:19 Uhr
kleiner Tip am Rande: ERST lesen, dann unterschreiben.
Theoretisch kannst Du am 01.06. antreten und umgehend wieder kündigen. Wie das mit Deinem alten Arbeitgeber ist, weiss ich allerdings nicht.
Beitrag von anja1968bonn - 29.04.11 - 10:27 Uhr
Ist mir auch etwas rätselhaft, wie man etwas erst unterschreibt, und dann Zweifel bekommt ...
Ja, rein rechtlich Du musst den Vertrag wahrnehmen - so ganz leicht kommst Du aus der Nummer nicht raus.
Was mißfällt Dir denn an dem neuen Vertrag? Und wie Und wie kurz ist denn die Kündigungsfrist bei Deinem alten Arbeitgeber?
LG
Anja
Beitrag von kathi.net - 29.04.11 - 10:47 Uhr
"Reicht es, wenn ich der neuen Firma mitteile, dass ich den Vertrag doch nicht wahrnehmen werde?"
Schon mal was von Formvorschriften gehört? Kündigungen bedürfen der Schriftform. Damit erübrigt sich deine Frage!
Interessant finde ich ja die Konstellation, dass du bei deinem alten AG noch gar nicht gekündigt hast. Wenn du am 01.06. dort anfangen mußt - reicht dir denn die Kündigungsfrist überhaupt bei deinem alten AG? (also wenns gesetzlich geregelt ist - ja) Wenn nicht, wirds ja richtig lustig 
Beitrag von aalglatt - 29.04.11 - 13:02 Uhr
Wasist denn aus deiner Sicht der Sinn eines Vertrags?
Du wärst wohl selbst eine der ersten, die auf die Barrikaden gehen würde, wenn irgendjemand einen Vertrag mit dir einfach so rückgängig machen wollen würde.
Menschen wie dir wünsche ich, dass sie mit ihrer "Rechts"auffassung irgendwann einmal ganz derbe auf die Schnute fallen.
Pacta sunt servanda.
