Hallo!
Meine Tochter ist jetzt im April 1 Jahr alt geworden, nun bekomm ich ja kein Elterngeld mehr. Ich krieg aber im Juni mein zweites Kind und bin ab 4.5. praktisch im Mutterschutz für Kind 2. Elterngeld für das zweite Kind gibts ja erst nach der Geburt, aber was krieg ich jetzt in den 6 Wochen dazwischen?
Kennt sich da jemand aus??
hj26
Erst Ellterngeld und nun???
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Beitrag von hj26 - 30.04.11 - 10:37 Uhr
Beitrag von katrinredrose - 30.04.11 - 10:39 Uhr
gar nix :)
dein mann muss dann für euch sorgen.
Beitrag von gh1954 - 30.04.11 - 10:51 Uhr
>>>aber was krieg ich jetzt in den 6 Wochen dazwischen?<<<
Vom wem solltest du warum was "kriegen"?
Beitrag von hj26 - 30.04.11 - 10:59 Uhr
Na weil ich ja wieder im Mutterschutz bin, da hab ich für das erste Kind ja auch Geld bekommen?!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.04.11 - 11:03 Uhr
Mutterschutzgeld. Genau wie beim 1
Beitrag von knuffel84 - 30.04.11 - 11:06 Uhr
Hallo,
bist du denn noch in Elternzeit für dein 1.Kind?
Beitrag von hj26 - 30.04.11 - 11:12 Uhr
ja die elternzeit hab ich für die 4 Tage verlängert um bis zum nächsten Mutterschutz zu kommen
Beitrag von knuffel84 - 30.04.11 - 11:23 Uhr
Hat dein AG dir das auch bestätigt?
Wenn ja, bekommst Mutterschaftsgeld von deinem AG und deiner Krankenkasse
Bei mir war es so, dass ich meine Elternzeit für das 1. Kind auch verlängrt habe, bis einen Tag vor dem MuSchu des 2. Kindes und ich habe ebenfalls MuSchaGeld vom AG und der KK bekommen!
Beitrag von susannea - 30.04.11 - 13:46 Uhr
Dann gibts 13 Euro von der KK ab Beginn des Mutterschutzes und den Rest zu deinem "normalen" Gehalt (also dem vor dem 1. Mutterschutz) gitbs vom AG als AG-Zuschuß.
Hat der AG dir diese Verlängerung denn genemigt? Sonst musst du die 4 Tage zwischendrin nämlich arbeiten. Denn eigentlich hast du auf das 2. Jahr Elternzit verzichtet.
Beitrag von kati543 - 30.04.11 - 22:09 Uhr
"Hat der AG dir diese Verlängerung denn genemigt? Sonst musst du die 4 Tage zwischendrin nämlich arbeiten. Denn eigentlich hast du auf das 2. Jahr Elternzit verzichtet. "
Eigentlich hat sie nicht nur auf das 2. Jahr Elternzeit verzichtet, sondern auch noch auf die Zuzahlung des Mutterschutzgeldes vom AG für die gesamte Mutterschutzzeit. Und das nur wegen 4 Tage Arbeit. Da wäre es wahrscheinlich besser gewesen, entweder zu arbeiten, eine Krankschreibung zu besorgen oder Urlaub zu nehmen. Denn so geht sie ja direkt von Elternzeit in Mutterschutz und da gibt es nur die 13€/Tag von der KK.
Rede nochmal mit deinem AG, ob du doch arbeiten "darfst".
Beitrag von susannea - 30.04.11 - 22:14 Uhr
So ein Blödsinn. Wenn sie direkt von der Elternzeit in Mutterschutz geht bekommt sie die Zuzahlung vom AG. Genauso, wie sie die bekommen würde für die Tage nach Elternzeitende, wenn die Elternzeit im Mutterschutz endet.
Sie dazu z.B.
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html unter 3.5.
Nach einem neuen Urteil soll der AG sogar während einer nnoch bestehenden Elternzeit den AG-Zuschuß zahlen müssen!
Beitrag von susannea - 30.04.11 - 11:49 Uhr
Bist du momentan in Elternzeit und hast noch einen Ag? Bis wann geht deine Elternzeit dann?
Solltset du noch in Elternzeit sein, dann gibts 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kind 13 Euro täglich von der KK. Ist das Elterngeld höher als diese 13 Euro täglich, gibts nach der Geburt dann aufstockend Elterngeld!
Beitrag von lisasimpson - 30.04.11 - 11:52 Uhr
also wenn du nicht mehr in elternzeit bist, dann bekommst du eigentlich mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.
Bist du noch in EZ, dann bekommste 13€ pro tag von der KK
ansonsten bekommste dann ja dein altes elterngeld plus 10% geschwistgerbonus fürs 2. kind (mindestens 75€)
lisasimpson
Beitrag von ballroomy - 30.04.11 - 12:57 Uhr
Wenn Du nicht mehr in Elternzeit bist, sondern wieder arbeitest, dann bekommst Du Dein normales Gehalt im Mutterschutz.
War bei einer Freundin so, die Elternzeit lief aus, und sie war erneut schwanger. Sie bekam dann direkt ein Berufsverbot und somit ganz normal Gehalt und Mutterschaftsgeld und dann eben wieder Elterngeld.
