Hallo,
ich habe ein größeres Problem. Meine Tochter hat eine größere Summe geerbt aus der Familie meines EX Mannes. Alle hatten das Erbe ausgeschlagen und ich für sie angenommen und somit ist sie nun allein erbin. Der Nachlassverwalter hat das Geld nun auf ein Mündelsicheres Konto angelegt. Mein Mann und ich Teilen uns die Vermögenssorge und somit komme ich nicht alleine an das Geld ran und an die Hauptsumme darf man wohl eh nicht nur an die Zinsen.
Nun beziehe ich aber vorrübergehend Hartz 4 bis ich einen Kitaplatz habe und kriege auch Unterhaltsvorschuss. Ich muss das Erbe ja angeben dort weil die Zinsen wohl Kapitalvermögen ist.
Meine Frage nun können die das als einkommen anrechnen denn ich komme ja eigentlich gar nicht an das Geld ran? Habe ja grade mal eine Kontonummer wo das Geld liegt und mehr nicht.
lg giv
Erbschaft und ALG 2 Kleinkind
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Beitrag von giverny1985 - 01.05.11 - 09:14 Uhr
Beitrag von manavgat - 01.05.11 - 11:41 Uhr
Möglicherweise gibt es das ALG2 für Dein Kind nur als "Kredit" (Mietanteil + Lebensunterhalt). Das ist aber nicht soviel (falls überhaupt), weil das Kindergeld nicht zurückgezahlt werden muss und soweit ich weiß, der Unterhaltsvorschuss auch nicht. Hinzu kommt, dass Deine Tochter Vermögensfreibeträge hat.
Minderjährige Kinder sind ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.
Ich würde Dir empfehlen, eine Anwältin, die sich im Sozialrecht auskennt, zu befragen. Die Behörden kassieren gerne mal widerrechtlich Geld. Gearscht ist der, der nicht Bescheid weiß.
King.with.deckchair
kann Dir eventuell auch eine rechtssichere Auskunft geben, sie ist vom Fach.
Gruß
Manavgat
