Hallo...
Hab mal eine Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Mein Mann und ich haben uns gerade getrennt und wir wohnen in einem Haus zur Miete mit 100qm Wohnfläche...habe zwei Kinder im Alter von 7 und 8 im Haus. Meine leibliche Tochter und meine Nichte seit fast zwei Jahren zur Pflege bei mir aufgenommen...
Jetzt stellt sich die Frage, ob es möglich ist, dass ich mit den Kindern im Haus bleibe, bräuchte aber bzgl. Miete (780€ inkl. NK, aber ohne Strom, Wasser und Heizung). Ich bräuchte nur die Miete inkl. der NK vom Amt, da ich arbeiten gehe und alles andere dadurch selber zahlen könnte...würde das Amt sowas machen????? Ich würde den Kindern so gerne wenigstens ihr gewohntes Umfeld erhalten, da meine Nichte unter anderem aus ziemlich schlimmen Verhältnissen kommt....
Kann mir da irgendjemand einen Tip geben, wie ich das beim Amt am besten anbringe, dass ich das vielleicht hinbekomme???
Grüße Chianin
Arge-Haus miete
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Beitrag von chianin - 02.05.11 - 00:30 Uhr
Beitrag von vwpassat - 02.05.11 - 03:24 Uhr
Was verdienst Du denn?
"nur die Miete" finde ich mal ziemlich dreist.
Beitrag von musterli70 - 02.05.11 - 06:59 Uhr
Also als aller erstes, zum Umzug zwingen kann Dich die Arge bzw. das Jobcenter nicht, auch können sie nicht die gesamte Zahlung einstellen, wenn Du nicht umziehst.
Was allerdings passieren wird ist, dass Du eine Kostensenkungsaufforderung mit Frist 6 Monate bekommen wirst.
Dies bedeutet aber auch nicht, das Arge/Jobcenter damit schon gewonnen hat, sondern nur dass das Spiel neue Spielregeln bekommen hat.
Keine Ahnung wie es bei Euch in der Gegend aussieht mit verfügbarem nach Jobcentersicht angemessenem Wohnraum aussieht, aber Du solltest ab Aufforderung anfangen Wohnungsangebote zu sammeln und auch monatlich einzureichen (Mietscout und Co.könnten hier Deine Freunde sein, da man sich da auch Ausdrucke machen kann mit dem Mietdurchschnittszins der Umgebung), damit der SB diese prüfen kann.
Solltest Du jeden Monat brav die ganzen Wohnungsangebote einreichen und der SB sie ablehnen, dann schaust Du mal was er nach nem halben Jahr macht.
Reduziert er die Zahlung mit entsprechendem Bescheid, dann Widerspruch und Klage, weil Du hast Dich schließlich um neuen Wohnraum bemüht, konntest aber keinen finden, Aussicht auf Erfolg recht hoch vor Gericht.
Wenn Du es weniger kämpferisch willst bleib einfach wohnen und ignoriere die Kostensenkungsaufforderung einfach, dann wird nach 6 Monaten gekürzt auf Wunschmaß Deines Jobcenters, das bedeutet dann das Du den Rest baus eigner Tasche zusteuern musst und noch ein paar weitere Einschnitte auf Dich zukommen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.05.11 - 10:17 Uhr
Hallo
Sie bekommt doch kein Geld von der Arge. Und ich finde sie schon dreist, das sie "nur Miete und NK"will. Zumal dazu dann noch Wasser und Heizung kommen. MAcht mal eben 1000 Euro für 3 Personen. Das wird die Arge kaum zahlen. zumal die Wohnungsgrösse unangemessen ist.
Und ich nehme mal an, die Kosten auch. Den zustehen würden ihr Max 75 qm oder die ortsübliche Miete
Und dann ist noch zu klären, ob die Nichte offiziel mit zur Bedarfsgemeinschaft gehört
Und selbst wenn die Arge zahlen sollte, dann nur das, was üblich ist dort an Miete und NK(ohne Strom). Den Rest müsste sie eh selber zahlen
BIanca
Beitrag von pupsy - 02.05.11 - 08:56 Uhr
Hallo,
du brauchst "nur" Miete + NK?????
Ja, wenn es sonst nichts ist. Zahlen die bestimmt
mal ganz ehrlich, 3 Personen 100qm. Ich glaub es gibt auch nur gewisse Sätze bis wohin die zahlen. Also wenn die Arge so spendabel sein sollte, gib mal bescheid, dann versuch ich auch die Miete zu holen.
(ironie off)
das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Bor wenn ich sowas lese, krieg ich das kalte kotzen sorry
Beitrag von anarchie - 02.05.11 - 09:13 Uhr
Hallo!
Erstmal muss dein Mann Unterhalt zahlen für eure Tochter.
Und du bekommst Kindergeld.
Dein bedarf mit 2 Kindern liegt bei
364EUR für dich
251EUR Kind 1
251EUR Kind 2
Kindergeld und unterhalt wird angerechnet.
das sind 916EUR.
Zuzüglich angemessene Miete und heizkosten, die regional verschieden sind.
wenn du da drüber liegst, bekommst du garnichts.
Du könntest dann evtl. kinderzuschlag/wohngeld beantragen.
Wenn du also nicht verrätst, wo du wohnst und was du netto verdienst, kann dir da keiner was dazu sagen...
Du hast aufgrund eigenen Einkommes auch einen freibetrag...aber die Höhe kann man nicht pauschal sagen, hängt vom Einkommen ab.
Natürlich kannst du, wenn du ALG2 aufstockend bekommst, trotzdem im haus wohnen bleiben, musst dann eben die Differenz zwischen angemessener Miete und der tatsächlichen selber zaheln..
anbei:
ich versthe, warum du den Mädchen die Umgebung erhalten willst
lg
melanie
Beitrag von musterli70 - 02.05.11 - 10:04 Uhr
"Du hast aufgrund eigenen Einkommes auch einen freibetrag...aber die Höhe kann man nicht pauschal sagen, hängt vom Einkommen ab. "
Warum nicht ?
100 € Grundfreibetrag
+ 20 % (aus 101-1000 €)
+ 10 % (aus1001-1500 € weil Kind)
Beitrag von windsbraut69 - 02.05.11 - 10:14 Uhr
Ja, dann sag doch mal spontan die Höhe in Euro und nicht nur die Berechnungsgrundlage :)
Beitrag von gh1954 - 02.05.11 - 10:27 Uhr
>>>+ 20 % (aus 101-1000 €)<<<
Ist das geändert worden? Diese 20% gelten nach meinem Wissensstand bis 800 Euro.
Beitrag von musterli70 - 02.05.11 - 11:08 Uhr
Ja, wurde geändert, gültig seit 1.4.2011, rückwirkend ab 1.1.2011, bekannt gegeben glaube am 26.3.2011 im Bundesgesetzblatt.
Beitrag von hedda.gabler - 02.05.11 - 12:27 Uhr
Hallo.
Ich verstehe die Gültigkeit etwas anders, nämlich das rückwirkend nichts geändert wird.
§ 11 b Absatz 3 Absetzbeträge vom Einkommen
Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich 1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und 2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent. An Stelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.
Erläuterung:
§ 11 b Absatz 3 Satz 1 bis 3:
Hier bleibt fast alles beim Alten. Nur im Einkommensbereich zwischen 800 Euro und 1000 Euro gibt es nun einen Freibetrag in Höhe von 20% statt bisher 10%. Aber selbst die Erhöhung des Freibetrags für Leistungsberechtigte die mehr als 1000 Euro brutto verdienen
und hier am meisten profitieren beträgt lediglich 20 Euro. Inflationsbereinigt und im Verhältnis zur Regelsatzhöhe ist der Freibetrag seit 2005 gesunken. Da trotzdem eine kleine Verbesserung für manche eintritt, wird dem Leistungsträger eine lange Übergangsfrist eingeräumt.
Die Neuregelung soll nicht ab Januar 2011 gelten. § 77 Abs.3 SGB II (neu)
regelt hier eine Übergangsfrist:
(3) § 30 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung ist für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31.3.2011 zufließt, weiter anzuwenden und gilt an Stelle des § 11b Absatz 3 weiter für Bewilligungszeiträume (§ 41 Satz 4), die vor dem 1. Juli 2011 beginnen, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ab dem 1. Juli 2011.
Bei so einer marginalen und technisch einfach zu realisierenden Änderung, die keinen neuen Berechnungsmodus verlangt, sondern nur eine feststehende Zahl im Berechnungsprogramm ersetzen muss, wirkt die Begründung unglaubwürdig: „Mit der Übergangsregelung soll den
Trägern ausreichend Zeit zur Umstellung der maschinellen Berechnung eingeräumt werden.“(Begründung der Übergangsregelung).
Ganz verständlich wird diese Übergangsregelung nicht: Wenn sich vor dem 1.Juli 2011 prinzipiell nichts ändert, muss die Gültigkeit der Altregelung für den Zeitraum Januar bis März 2011 nicht noch extra erwähnt werden.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/SGB-II_Aenderungen_2011.pdf
Gruß von der Hedda.
Beitrag von musterli70 - 02.05.11 - 13:18 Uhr
Die Rückwirkende Änderung zum 1.1.2011 ergibt sich schon aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Davon mal ab, die 5 Euro und die Kosten der WW-Bereitung gabs auch rückwirkend, wenn auch noch nicht überall ausgezahlt.
Beitrag von hedda.gabler - 02.05.11 - 14:34 Uhr
Hallo.
Für die 5 Euro und die Kosten der WW-Bereitung gab es aber keine Übergangsregelung.
Was ich verlinkt habe, ist ein Rechtsexperte, der sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kennt.
Woraus ergibt sich denn Deiner Meinung nach bei dem Urteil, dass die veränderte Berechnung des Freibetrages rückwirkend gilt und die Übergangsregelung NICHT gültig ist?
Gruß von der Hedda.
Beitrag von anarchie - 02.05.11 - 11:40 Uhr
Dann sag doch mal die genaue Höhe ohne das Einkommen zu kennen
Beitrag von windsbraut69 - 02.05.11 - 11:43 Uhr
Darum hab ich doch auch schon vergeblich gebeten :)
Beitrag von anarchie - 02.05.11 - 11:47 Uhr
oh, jetzt auch gesehen
lg
Beitrag von windsbraut69 - 02.05.11 - 12:05 Uhr
Warten wir zusammen auf Antwort.
Dass er mir nicht antwortet, weil es sinnlos ist, hätt ich ja noch verstanden...
Beitrag von marion2 - 02.05.11 - 09:52 Uhr
Hallo,
versuchs mit Wohngeld.
Gruß Marion
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.05.11 - 10:11 Uhr
Hallo
Es gibt für jedes Bundesland verschiedene Höchstgrenzen, was die Miete angeht.
Und Strom must du eh selber zahlen.
Ich finde 780 Euro ohne Wasser und Heizung für so ein kleines Haus extrem viel und glaube kaum, das das übernommen wird. Zumal auch die Grösse des Hauses zu gross ist.
BIanca
Beitrag von musterli70 - 02.05.11 - 11:12 Uhr
Nict für jedes Bundesland, sondern für jede Kommune.
Und 780 € für 100 qm finde ich persönlich recht preiswert, es wohnt ja schließlich nicht jeder im tiefsten Osten kurz vor der polnischen Grenze, oder im Niemandsland irgendwo hinter Schleswig.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.05.11 - 11:19 Uhr
Trotzdem ist es NICHT angemessen. Und es gibt Orte, die nicht im Osten liegen oder im NIemandland, da bekommst du oft mehr für dein Geld
Wenn sie da wohnen bleiben will, muss sie es selber zahlen. Die Arge wird es nicht tun, zumindestens nicht voll, sondern nur das, was für 3 Personen( wenn die Nichte überhaupt dazuzählt) dort üblich ist.
Bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 02.05.11 - 18:48 Uhr
"Trotzdem ist es NICHT angemessen."
Wer sagt dir das? Deine Glaskugel?
"Und es gibt Orte, die nicht im Osten liegen oder im NIemandland, da bekommst du oft mehr für dein Geld"
Und was, wenn sie im Hochtaunuskreis lebt?
Beitrag von shampoo - 02.05.11 - 20:02 Uhr
" Und was, wenn sie im Hochtaunuskreis lebt? "
... dann... dann... ja dann... dann flippt sie aus.

glaskugel war gut !
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.05.11 - 20:14 Uhr
Beitrag von shampoo - 02.05.11 - 20:28 Uhr
