Hallo zusammen,
zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit. So wie es aussieht werde ich allerdings nicht mehr in meinem alten Betrieb beschäftigt.
Wahrscheinlich wird mein Chef mich nach der Elternzeit kündigen.
Die Frage ist jetzt, bekommt man wenn man nur ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen hat, 67% von den letzten 12 Nettoverdiensten bevor man das Baby bekommen hat oder wird es fiktiv berechnet???
Beim Arbeitsamt konnte man mir keine genaue Angabe machen.
Ich weiß aber wie es sich verhält wenn man 2 Jahre genommen hat- fiktiv.
Hat jemand auch nur ein Jahr Elternzeit gehabt und anschliessend den Job verloren?
Die Gesetzeslage hat sich 2007 geändert und ich finde keine genaue Info darüber
Ich hoffe jemand kann mich aufklären, vielen Dank schon mal.
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
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Beitrag von bavali - 03.05.11 - 07:12 Uhr
Beitrag von jamey - 03.05.11 - 07:26 Uhr
du erhälst ca 67% deines vorherigen gehaltes. In meinem fall hatte ich etwas mehr als elterngeld, weil beim arbeitslosengeld wohl die kinder anders betrachtet werden. da kenn ich mich nicht aus.
lass dich nicht abspeisen...sieh zu dass du ne abfindung rausschlägst und ne bezahlte freistellung!
Alles gute.
Beitrag von 16061986 - 03.05.11 - 08:49 Uhr
Es zählen 12 monate vor dem mutterschutz also die letzten 12 monate,die dur gearbeitet hast und daraus berechnet sich das ALG1. es kommt dann auch noch drauf an für wie viele stunden du dich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst. hattest du vorher eine vollzeitstelle und willst dann nur noch teilzeit arbeiten bekommst du natürlich dann auch nur geküürztes alg1
Beitrag von bavali - 03.05.11 - 10:02 Uhr
OK, dann weiß ich Bescheid.
Eure Infos waren schon mal sehr hilfreich.
Ist schon eine komische Rechnung, das wenn man 2 Jahre Elternzeit hatte, es nur fiktiv berechnet wird und bei einem Jahr der normale Nettoverdienst zählt.
Man muss ja wissen was auf einen zukommt.
euch
Beitrag von susannea - 03.05.11 - 23:31 Uhr
Erstmal zählen ja auf jeden Fall die Monate der Kündigungsfrist. Dann ist es davon abhngig, ob damit innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt 12 Monate (mindestens) Einkommen vorhanden war. UNd dann hängt es davon ab, ob diese Einkommen mit einem Kind unter 3 Jahren erzielt wurde und man die Berücksichtigung diese Kindes und evtl. reduzierter Arbeitszeit beantragt oder nicht.
Mit der Länge der Elternzeit hat das eher weniger zu tun. Bei einem Jahr Elternzeit ist nur klar dass mindestens 6 Monate Anspruch auf ALGI besteht, bei 2 Jahren Elternzeit sinds 12!
