Elternzeit und Elterngeld

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Beitrag von hasi1977 - 03.05.11 - 08:06 Uhr

Hey guten Morgen Mädels,

mir stellt sich gerade die Frage, wenn ich drei jahre Elternzeit nehme und im dritten Jahr gerne halbtags wieder arbeiten gehen würde, wo liegt der Unterschied zum "normalen" arbeiten gehen in Teilzeit ohne Elternzeit?

Bin gerade bissl verwirrt....

Ach und bei dem Antrag auf Elternzeit stellt sich mir zu folgendem Punkt eine Frage:

"Ich beantrage Elterngeld aus Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes
1. 12 Lebensmonate -folgende Lebensmonate des Kindes, Anzahl gesamt: ___ LM
1.2. vom 1. bis zum 12. LM oder abweichend"

Kreuze ich das jetzt erstmal alles an und gebe dann auf der folgenden Seite nur an, dass ich das auf zwei Jahre splitten lassen möchte?

Und was trage ich bei Anzahl gesamt: ___ ein? Die kompletten drei Jahre?

Danke schonmal und einen schönen Dienstag #winke

Beitrag von wemauchimmer - 03.05.11 - 08:29 Uhr

Hallo Mädel,

der Unterschied (mit den 3 Jahren) ist in meinen Augen:
1. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
2. Ebenso hast Du einen Anspruch, nach Ablauf des 3. Jahres wieder in der alten (Vollzeit?)Beschäftigung weitermachen zu können.
Evtl gibts auch noch Unterschiede beim Kündigungsschutz, kenne aber die Feinheiten nicht...

Zum Antrag, ja, ich denke Du kreuzt an, daß Du für die ersten 12 LM beantragst und nachher, daß Du die Auszahlung gestreckt haben willst. Anzahl gesamt = 12 Monate. Elterngeld hat nichts direkt mit Elternzeit zu tun. Elternzeit musst Du direkt beim Arbeitgeber beantragen.
LG

Beitrag von ichbins04 - 03.05.11 - 10:44 Uhr

hallo,

wenn du in elternzeit teilzeit arbeitest bist du nicht kündbar da du in ez bist.

zu deinem eg antrag kann ich dir nichts sagen, ausser das es empfehlenswert ist, direkt bei deiner zu ständigen eg stelle anzurufen und die fragen dort richtig zu klären

glg

Beitrag von susannea - 03.05.11 - 23:18 Uhr

Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun.
Also 3 Jahre haben im Elgterngeldantrag ncihts zu suchen udn ja, es wird unten das Splitten angekreuzt, bezogen wird maximal für 14 Monate!

Vorteil bei Elternzeit ist ganz klar der Kündigungsschutz und die Flexibilität mit den Stunden.