Hallo,
mein Mann arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma in einem Einsatz, der jetzt bald zu Ende geht. Für nächste Woche hat er von seiner Zeitarbeitsfirma für einen neuen Einsatz ein Vorstellungsgespräch vereinbart bekommen: dieses findet bei einer 50km entfernten Firma statt - Fahrzeit: 50min. Da der Termin wäherend seiner normalen Arbeitszeit stattfindet, verliert er einen halben Arbeitstag.
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss die Zeitarbeitsfirma die Anfahrt plus das Vorstellungsgespräch als Arbeitszeit rechnen, oder bekommt er dadurch Minusstunden?
Danke schon im voraus für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Violinista
Zeitarbeit - neuer Einsatz - Vorstellungsgespräch- Arbeitszeit?
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Beitrag von violinista - 03.05.11 - 17:53 Uhr
Beitrag von marion2 - 03.05.11 - 18:11 Uhr
Hallo,
das sind keine Minusstunden.
Gruß Marion
Beitrag von demy - 03.05.11 - 20:52 Uhr
Hallo,
wenn er keinen Einsatz hat, dann muss ihn die Zeitarbeitsfirma ja eh für jeden Tag bezahlen ohne ihm Minusstunden in das Zeitkonto zu buchen.
Er wird also eh für den ganzen Tag regulär ohne Minusstunden bezahlt, egal ob er ein Vorstellungsgespräch hat, oder zuhause sitzt und auf einen Einsatz wartet.
Oder meinst du jetzt, er ist noch normal bei seinem Einsatz, geht da aber mittags z.B. und hat nachmittags sein Vorstellungsgepsräch?
Auch dann hat normal der ganze Arbeitstag bezahlt zu werden.
Gruß
Demy
Beitrag von hippogreif - 03.05.11 - 22:40 Uhr
Das ist so nicht richtig.
Natürlich steht ihm sein normales monatliches Gehalt zu. Aber wenn sein Arbeitszeitkonto Plusstunden enthält, wird er die dafür aufwenden müssen bzw. wenn er im Minus ist, noch weiter ins Minus gehen.
Und etwaige einsatzbezogene Zuschläge wie Fahrgeld, Verpflegungsgeld, übertarifliche Zulagen erhhält er definitiv nur an den Ragen, an denen er auch in dem entsprechenden Einsatz arbeitet - und nicht wenn er zu Hause sitzt oder zu Vorstellungsterminen fährt.
Er fällt für diese Zeit zurück auf sein vertragliches "Grundgehalt".
Beitrag von susannea - 03.05.11 - 23:06 Uhr
Nein, MInusstunden darf er nicht bekommen, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz hat, das ist ihr Problem. Urlaub muss er auch nciht aufwenden o.ä.
Beitrag von hippogreif - 04.05.11 - 21:12 Uhr
Ein Zeitkonto ist dazu da, dass Plus- und Minusstunden geführt werden. Arbeitet er, werden Plusstunden eingetragen. Arbeitet er nicht, ergibt dies Minusstunden. Richtig ist, dass GZ eigentlich nur mit Zustimmung des An genommen werden kann, jedoch wird in der Praxis der AN den GZ-Zettel entweder selbst unterschreiben oder sie wird durch den AG angeordnet (was eigentlich nur im Ausnahmefall möglich wäre) - Theorie hin oder her, so ist nunmal die Praxis.
Beitrag von susannea - 04.05.11 - 21:44 Uhr
Die Praxis ist nur solange Praxis, wie man sich das gefallen lässt, denn Rechtens ist es nciht!
Wenn man sich allerdings ausnutzen lässt, wird man weiter ausgenutzt.
Sie hat gefragt wie die rechtliche Regelung ist und nicht wie eine Halsbaschneider das machen!
Beitrag von hippogreif - 04.05.11 - 22:48 Uhr
Genau, nur weil er sich das nicht gefallen läßt, wird sich bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen bestimmt etwas ändern...
Was nützt einem denn die Rechtslage, wenn man durch solch eine Kleinigkeit seinen Job riskiert? Ich meine, es geht hier um eine einmalige Sache und nur ein paar Stunden! Außerdem bekommt er ja eh seine monatlich zugesicherte Stundenanzahl ausbezahlt! Wäre es nicht besser, man versucht alles, um einem neuen Arbeitseinsatz zu bekommen, als sich am Ende bei der Bundesagentur für Arbeit melden zu müssen?
Beitrag von susannea - 04.05.11 - 23:33 Uhr
Ich denke die Zeitarbeitsfirma wird einen trotzdem nicht rauskriegen und nein, das mit den Minusstunden ist nicht besser, weil oft dann nämlich damit irgendwann auch weniger Geld ausgezahlt wird.
Achso und wenn jeder so dämlich denkt, dann wird sich wirklich nie was ändern, weil alles zu feige sind den Mund aufzumachen!
Außerdem gings nicht darum, was es einem nützt, sondern wie sie ist und das musst auch du einsehen, dass sie eindeutig ist!
Beitrag von hippogreif - 05.05.11 - 16:43 Uhr
Ähm, sorry, aber das ist einfach total naiv gedacht.
Jede Firma bekommt einen MA raus, wenn sie will.
Beitrag von susannea - 05.05.11 - 18:25 Uhr
Nee, das ist nicht naiv gedacht, dass ist die Erfahrung, dass die Firmen das dann evtl. gar nicht wollen, weils viel mehr Aufsehen geben würde.
Naiv ist, dass du der Meinugn bist, dass man immer kneifen muss!
Beitrag von manavgat - 04.05.11 - 10:24 Uhr
Selbstverständlich ist das Arbeitszeit! Auch die Fahrtkosten müssen voll übernommen werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hippogreif - 04.05.11 - 21:15 Uhr
Das kannst Du so nicht einfach behaupten.
Es gibt verschiedene Tarifverträge, die diese Fälle unterschiedlich regeln. Der BZA sieht z.B. die Erstattung von Fahrtkosten erst ab einer bestimmten Fahrzeit vor.
Und zur Arbeitszeit... nun ja, es gibt die Theorie und es gibt die Praxis. siehe meine Antwort weiter oben.
Beitrag von manavgat - 05.05.11 - 12:45 Uhr
Der BZA sieht z.B. die Erstattung von Fahrtkosten erst ab einer bestimmten Fahrzeit vor.
Da geht es aber um die Fahrtkosten zur Arbeit.
Vorstellungsgespräche sind imho in der Zeitarbeit ohnehin völliger Mumpitz. Wieso soll sich ein AG alle paar Wochen diesen Stess antun und dann auch noch in seiner Freizeit?
Gruß
Manavgat
