Zeitarbeit - neuer Einsatz - Vorstellungsgespräch- Arbeitszeit?

Hallo,

mein Mann arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma in einem Einsatz, der jetzt bald zu Ende geht. Für nächste Woche hat er von seiner Zeitarbeitsfirma für einen neuen Einsatz ein Vorstellungsgespräch vereinbart bekommen: dieses findet bei einer 50km entfernten Firma statt - Fahrzeit: 50min. Da der Termin wäherend seiner normalen Arbeitszeit stattfindet, verliert er einen halben Arbeitstag.

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss die Zeitarbeitsfirma die Anfahrt plus das Vorstellungsgespräch als Arbeitszeit rechnen, oder bekommt er dadurch Minusstunden?

Danke schon im voraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Violinista

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Hallo,

das sind keine Minusstunden.

Gruß Marion

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Hallo,
wenn er keinen Einsatz hat, dann muss ihn die Zeitarbeitsfirma ja eh für jeden Tag bezahlen ohne ihm Minusstunden in das Zeitkonto zu buchen.

Er wird also eh für den ganzen Tag regulär ohne Minusstunden bezahlt, egal ob er ein Vorstellungsgespräch hat, oder zuhause sitzt und auf einen Einsatz wartet.

Oder meinst du jetzt, er ist noch normal bei seinem Einsatz, geht da aber mittags z.B. und hat nachmittags sein Vorstellungsgepsräch?
Auch dann hat normal der ganze Arbeitstag bezahlt zu werden.

Gruß
Demy

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Das ist so nicht richtig.
Natürlich steht ihm sein normales monatliches Gehalt zu. Aber wenn sein Arbeitszeitkonto Plusstunden enthält, wird er die dafür aufwenden müssen bzw. wenn er im Minus ist, noch weiter ins Minus gehen.
Und etwaige einsatzbezogene Zuschläge wie Fahrgeld, Verpflegungsgeld, übertarifliche Zulagen erhhält er definitiv nur an den Ragen, an denen er auch in dem entsprechenden Einsatz arbeitet - und nicht wenn er zu Hause sitzt oder zu Vorstellungsterminen fährt.
Er fällt für diese Zeit zurück auf sein vertragliches "Grundgehalt".

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Nein, MInusstunden darf er nicht bekommen, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz hat, das ist ihr Problem. Urlaub muss er auch nciht aufwenden o.ä.

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Selbstverständlich ist das Arbeitszeit! Auch die Fahrtkosten müssen voll übernommen werden.

Gruß

Manavgat

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Das kannst Du so nicht einfach behaupten.
Es gibt verschiedene Tarifverträge, die diese Fälle unterschiedlich regeln. Der BZA sieht z.B. die Erstattung von Fahrtkosten erst ab einer bestimmten Fahrzeit vor.
Und zur Arbeitszeit... nun ja, es gibt die Theorie und es gibt die Praxis. siehe meine Antwort weiter oben.

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Der BZA sieht z.B. die Erstattung von Fahrtkosten erst ab einer bestimmten Fahrzeit vor.


Da geht es aber um die Fahrtkosten zur Arbeit.


Vorstellungsgespräche sind imho in der Zeitarbeit ohnehin völliger Mumpitz. Wieso soll sich ein AG alle paar Wochen diesen Stess antun und dann auch noch in seiner Freizeit?

Gruß

Manavgat